Wegweisendes BGH Urteil vom 12. Juni 2025 (Az.: III ZR 109/24) – Coachingverträge sind ohne Zulassung nichtig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 12.06.2025, Az.: III ZR 109/24), dass ein Coachingvertrag nichtig ist, wenn dieser nicht die nach dem FernUSG (Fernunterrichtungsschutzgesetz) erforderliche Zulassung besitzt. Dabei wendet der BGH das FernUSG auf Verbraucher UND Unternehmer an. Demnach schafft der BGH nun endlich Klarheit, was Coachingverträge betrifft. Somit können meiner Ansicht nach nun viele Betroffene (Verbraucher und Unternehmer) Zahlungen verweigern und sogar gezahlte Beträge von den Coachinganbietern zurückfordern. Grund hierfür ist, dass meiner bisherigen Erfahrung die Coachinganbieter im Regelfall die erforderliche Zulassung nach dem FernUSG nicht besitzen.
Was war nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“?
Wenn Du wissen möchtest, was nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“ ist, schaue Dir auch meine bisherigen Beiträge zum Coaching und insbesondere der Firma CopeCart GmbH auf meiner anwaltlichen Hauptseite (www.ra-schulte.net) an. Die Beiträge findest Du hier:
Coachingvertrag prüfen lassen und ggf. Geld zurück fordern.
Das „Geschäftsmodell“ der teuren Coachingverträge dürfte mit dem oben genannten BGH Urteil vom 12. Juni 2025 für die Coaches deutlich erschwert worden sein bzw. sogar eventuell auslaufen. Jedenfalls werden die Coaches in Zukunft ihr Geschäftsmodell erheblich verändern müssen, um nicht unter das FernUSG zu fallen. Wenn auch Du einen Coachingvertrag abgeschlossen hast und Dich fragst, ob Du nun sogar eventuell Gelder zurückfordern kannst, solltest Du Deinen Coachingvertrag im Hinblick auf die Rechtsprechung, insbesondere auf die vorgenannte Entscheidung des BGH überprüfen lassen!
Beratungsangebot im RechtShop
In meinem RechtShop findest du ein spezielles Beratungspaket, das dir hilft, deinen Coachingvertrag auf Nichtigkeit zu überprüfen, zu widerrufen oder zu kündigen. Ich unterstütze dich dabei, Zahlungen abzuwenden und dein Geld zurückzufordern, falls du bereits Zahlungen geleistet hast. Die Chancen für Verbraucher und Unternehmer haben sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs aus meiner Sicht deutlich verbessert.
Fazit
Die rechtliche Lage bei Coachingverträgen, insbesondere bei solchen, die über CopeCart abgeschlossen werden, ist komplex. Doch schafft der Bundesgerichtshof (BGH) nun Klarheit. Als dein Anwalt kann ich dir helfen, Deinen Vertrag und Deine Ansprüche zu überprüfen sowie deine Interessen zu vertreten. Buche in meinen RechtShop einfach hierzu mein Beratungspaket
um zu prüfen, ob dein konkreter Coachingvertrag wirksam ist oder nicht, ob du also zu Zahlungen verpflichtet bist oder sogar Gelder von den Coachinganbietern zurückverlangen kannst.
Das Geschäftsmodell von Coachingverträgen: Ein kritischer Blick zum Online-Coaching
Als jemand, der sich rechtlich intensiv mit dem Thema Onlinecoaching auseinandersetzt (vgl. z.B. HIER), möchte ich meine Erfahrungen und Erkenntnisse teilen, um dich vor den Fallstricken dieses Geschäftsmodells zu schützen. Onlinecoaching kann eine wertvolle Ressource sein, um persönliche oder berufliche Ziele zu erreichen. Doch es ist wichtig, die Kosten und Risiken zu verstehen, bevor man sich auf einen Coachingvertrag einlässt.
Kosten: Was dich ein Coachingvertrag wirklich kostet
Die Kosten für Onlinecoaching können stark variieren. Einige Programme verlangen hohe Summen für die Teilnahme, oft verbunden mit dem Versprechen, dass du schnell und einfach Erfolg haben wirst. Doch Vorsicht: Nicht alle Angebote halten, was sie versprechen. Es ist entscheidend, das Kleingedruckte zu lesen und zu verstehen, was genau du für dein Geld bekommst.
Risiken: Die verborgenen Gefahren
Neben den finanziellen Risiken gibt es auch qualitative Aspekte zu bedenken. Nicht alle Coaches sind gleich qualifiziert oder seriös. Einige nutzen aggressive Marketingstrategien, um Kunden anzulocken, ohne die aus meiner Sicht die nötige Expertise oder die richtigen Absichten zu haben. Es ist wichtig, Rezensionen zu lesen, Referenzen zu prüfen und auf dein Bauchgefühl zu hören.
Vorsicht vor unseriösen Anbietern
Leider gibt es im Bereich des Onlinecoachings auch schwarze Schafe. Sie versprechen dir das Blaue vom Himmel, doch am Ende steht man oft mit leeren Händen da. Sei skeptisch gegenüber Angeboten, die dich zeitlich unter Druck zum Vertragsabschluss drängen, die zu gut klingen, um wahr zu sein, und recherchiere gründlich, bevor du dich verpflichtest. Schlaf lieber noch einmal mindestens 1 bis 2 Nächte vor deiner Entscheidung. Räumt der Coach dir diese Möglichkeit nicht ein und drängt auf einen sofortigen Vertragsabschluss z.B. direkt während des Videocalls. Dann lass aus meiner Sicht lieber die Finger von diesem Coaching bei diesem Coach!
Meine Onlinerechtsberatung: Dein Schutzschild
Um dich vor den Risiken zu schützen, biete ich sowohl eine telefonische Rechtsberatung als auch eine Onlinerechtsberatung an. Hier kannst du dich über deine Rechte informieren und Unterstützung erhalten, um sicher zu sein, die für dich richtige Entscheidung zu treffen.
Falls du Probleme mit einem Coachingvertrag hast oder das berühmte „Kind bei dir schon in den Brunnen gefallen ist“, habe ich ebenfalls ein Angebot für dich in meinem RechtShop. Dieses umfasst eine Beratung zum speziell zum Thema Coachingverträge, ob und wie man sich eventuell davon wieder lösen kann.
Fazit: Informiere dich und handle weise
Onlinecoaching kann eine großartige Möglichkeit sein, um zu wachsen und zu lernen. Aber es ist wichtig, informiert und vorsichtig zu sein. Nutze meine telefonische Rechtsberatung bzw. Onlinerechtsberatung, um dich abzusichern und gehe nur Verpflichtungen ein, die deinen Bedürfnissen und deinem Budget entsprechen. Wenn du mehr erfahren möchtest, schau dir mein Rechtsberatungsprodukt an und lass dich von mir beraten. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass du die Vorteile des Onlinecoachings genießen kannst, ohne die Risiken eingehen zu müssen.
Falls das „berühmte Kind“ bei dir bereits „in den Brunnen gefallen ist„, kann ich dir ebenfalls helfen. Gerne prüfe ich hier deinen konkreten Coachingvertrag im Rahmen meiner Onlinerechtsberatung auf Wirksamkeit und mögliche vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten. Sofern im Anschluss gewünscht, kann ich dich dann in der Sache auch vertreten.
Die CopeCart GmbH verschickt derzeit Rechnungen für Entgelte aus abgeschlossenen Coaching Verträgen. Hintergrund ist, dass die Angeschriebenen Rechnungsempfänger einen sogenannten Coachingvertrag beispielsweise zum Aufbau des eigenen Online Business (Online Geschäfts) abgeschlossen haben sollen.
Was genau ein Coaching Vertrag bedeutet, erläutere ich in meinem Blogbeitrag unter meiner Website „www.ra-schulte.net“ näher. Schau Dir hierzu einfach den folgenden Link an:
Diese Auflistung ist nicht abschließend und mit keiner Wertung verbunden, insbesondere nicht über die Seriosität der jeweiligen Coaching Anbieter und des jeweiligen Coachingvertrages.
Rechnungshöhe liegt oft im 4-stelligen Bereich
Durch die CopeCart werden oft 4-stellige Beträge für den abgeschlossenen Coaching Vertrag berechnet, z.B. können die Rechnungsbeträge zwischen ca. 2.000,00 EUR und 8.000,00 EUR liegen. Doch sind mir hier ebenfalls Beträge von bis zu 50.000,00 EUR (z.B. Geschäftsführer Coachingvertrag) und sogar bis zu 119.000,00 EUR bekannt.
Seriöse und weniger seriöse Anbieter von Coachings.
Das sind durchaus „stattliche“ Beträge für einen Coaching Vertrag. Natürlich gibt es auch in diesem Bereich seriösere und weniger seriöse Anbieter von Coachings.
Bei den weniger seriösen Coaching Anbietern sticht meiner Meinung nach insbesondere die Art, wie es zu einem Coaching Vertragsschluss kommt, ins Auge. Hier wird nach meinem Dafürhalten oft mit der Angst, mit einem – auch zeitlichen – Druck und sehr hohen Erfolgschancen (der Gier) der Betroffenen gespielt. Daneben kann man sich durchaus ebenfalls über die Qualität sowie Quantität der angebotenen Inhalte im Verhältnis zum doch sehr hohen Preis streiten.
Inkasso durch die Diagonal Inkasso GmbH (aus Buchholz)
Sofern die Betroffenen die Rechnungen der CopeCart für den Coachingvertrag nicht oder nur teilweise beglichen haben, versendet die Diagonal Inkasso GmbH (Bremer Str. 11, 21244 Buchholz i.d.N.) Mahnungen an die Betroffenen wegen der offenen Beträge. Neben dem behaupteten offenen Gesamtbetrag aus der Online Ticketbestellung bei der CopeCart macht die Diagonal Inkasso GmbH bereits Verzugszinsen und Inkassokosten als Verzugsschaden geltend. Der behauptete Zahlungsrückstand wird dann unter Fristsetzung vom Betroffenen eingefordert.
Rechnung der CopeCart erhalten? Was nun? Kann man sich von dem Coachingvertrag wieder lösen?
Wenn auch Du eine solche Rechnung, Mahnung oder Zahlungserinnerung durch die CopeCart GmbH aufgrund eines Coaching Vertrages erhalten hast, hängt es meiner Ansicht nach sehr vom konkreten Einzelfall ab, ob und unter welchen Umständen man sich von diesem Vertrag wieder lösen kann, den Vertrag also vorzeitig beenden kann.
Die CopeCart GmbH beruft sich hier in der Regel darauf, dass z.B. ein Widerruf des Betroffenen nicht möglich sei, da dieser durch anklicken einer entsprechenden CheckBox auf sein Widerrufsrecht verzichtet habe. Selbst wenn dem so sei, liegt möglicherweise dennoch kein wirksamer Verzicht auf das Widerrufsrecht vor.
Hilfe direkt von mir als Rechtsanwalt zum Pauschalpreis.
Ob und eventuell wie ein Loslösen von dem Coaching Vertrag in Deinem konkreten Fall geht, erkläre ich Dir gerne im Rahmen einer kostenpflichtigen Rechtsberatung zum fairen Pauschalpreis. Der Pauschalpreis orientiert sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).