Du willst eine Immobilie erwerben? Dann lass Deinen Immobilienkaufvertrag prüfen!
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Immobilienkaufvertrag prüfen: Der Erwerb einer Immobilie ist oft die größte Anschaffung einer Privatperson in ihrem Leben, ganz egal ob es sich hierbei um ein komplettes Haus oder einer Eigentumswohnung handelt. Das gilt ebenso auf Seiten des Privatverkäufers einer Immobilie. Auch dies ist nicht alltäglich für eine Privatperson.
Ist die gewünschte Immobilie einmal gefunden bzw. hat sich der Eigentümer zum Verkauf seiner Immobilie entschlossen, steht der Notartermin an. Immobilienkaufverträge unterliegen nämlich in Deutschland der notariellen Form, müssen also zwingend für ihre Wirksamkeit notariell beglaubigt werden.
Der Notar übersendet den Vertragsparteien sodann einen Entwurf eines Immobilienkaufvertrages. Dieser kann sowohl aus Sicht des Verkäufers als auch aus Sicht des Käufers geschrieben sein. Vieles ist hier möglich und üblich. Wichtig an dieser Stelle ist zu wissen, dass der Notar weder der Interessenvertreter des Verkäufers noch des Käufers ist. Der Notar hat eine eigene Rolle bei der Beurkundung. Er beurkundet, erklärt und belehrt lediglich die Parteien.
Damit Du hier aber das „Juristendeutsch“ besser verstehst, macht eine Überprüfung des Immobilienkaufvertrages aus Deiner Sicht durch einen Anwalt mehr als Sinn!
So können beispielsweise unübliche und negative Klauseln aufgedeckt sowie rechtliche Fallstricke vermieden werden.
Also lasse Deinen Immobilienkaufvertrag vom Anwalt prüfen, bevor Du ihn unterschreibst. Hierzu kannst Du ganz einfach mein folgendes Rechtsprodukt „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“ buchen und mir den notariellen Vertragsentwurf auf elektronischem Wege zukommen lassen, z.B. als PDF Datei.
Die Bezahlung erfolgt entweder per Überweisung oder einfach per PayPal. Im Anschluss rufe ich Dich zum vereinbarten Termin unter Deiner Telefonnummer an und wir besprechen den Vertrag gemeinsam. Das ist also keine anwaltliche Hotline.
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So einfach kann Rechtsberatung sein! Ein Termin in meiner Kanzlei ist hierfür nicht notwendig.
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