Hast du schon einmal viel Geld für ein Online-Coaching ausgegeben und dich später gefragt, ob das Ganze überhaupt rechtlich Hand und Fuß hatte? Dann habe ich wichtige Neuigkeiten für dich.
Die Rechtsprechung zu Coachingverträgen hat sich in letzter Zeit massiv entwickelt. Viele dieser Verträge können nämlich unter das FernUSG fallen und bei einer fehlenden staatlichen Zulassung von Anfang an nichtig sein. Das bedeutet für dich: Du hast unter Umständen Anspruch darauf, deine gezahlten Gebühren vollständig zurückzuerhalten – selbst wenn du die Inhalte bereits genutzt hast.
Inhaltsverzeichnis
Warum sind so viele Coaching-Verträge unwirksam?
Der Hauptgrund liegt oft im sogenannten Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Viele Coaches bieten Kurse an, die rechtlich als Fernunterricht gelten, besitzen aber keine der erforderlichen Zulassungen. Die Gerichte (wie z. B. der Bundesgerichtshof) haben hier entschieden: Ohne diese Zulassung ist der Vertrag nichtig.
Aber das ist noch nicht alles. Weitere Gründe für eine Unwirksamkeit können sein:
- Sittenwidrigkeit: Wenn die Preise in keinem Verhältnis zur Leistung stehen (Wucher).
- Fehlende Transparenz: Wenn die AGB so schwammig formuliert sind, dass du gar nicht genau weißt, was du eigentlich kaufst.
- Widerrufsrecht: In vielen Fällen wurden Teilnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt.
Was kannst du jetzt tun?
Lass deinen Vertrag nicht einfach so gegen dich gelten. Wenn du das Gefühl hast, dass dein Coaching-Anbieter mehr versprochen als gehalten hat oder die Preise astronomisch hoch waren, lohnt sich eine Prüfung.
Ich helfe dir dabei, die aktuelle Rechtsprechung für deinen Fall zu nutzen. Gemeinsam schauen wir uns an, ob auch dein Vertrag angreifbar ist und wie du dein investiertes Geld zurückholen kannst.
Warte nicht ab, bis die Ansprüche verjähren – nimm deine Rechte als Coachee wahr!
Coachingvertrag Urteile – Eine Liste
Unter dem nachfolgenden Link zu meiner anwaltlichen Hauptseite findest du eine Auflistung von aus meiner Sicht relevanten Urteilen zu Coachingverträgen. Besonders interessant dürften dabei die BGH Urteile aus den Jahren 2025 und 2026 sein. Meine anwaltliche Hauptwebseite ist übrigens: www.ra-schulte.net.
Dein Rechtsanwalt für telefonische Rechtsberatung,
Onlinerechtsberatung & Dokumentenprüfungen etc. – www.rechtsanwaltinfrechen.de
Zusammenfassung:
- Viele Coachingverträge sind rechtlich unwirksam, oft aufgrund des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).
- Coaches ohne erforderliche Zulassung machen Verträge nichtig, das betrifft auch Praktiken wie Wucher oder fehlende Transparenz.
- Teilnehmer wurden häufig nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht informiert.
- Prüfe deinen Coachingvertrag, um möglicherweise Geld zurückzufordern, wenn dir falsche Versprechen gemacht wurden.
- Nutze relevante Urteile, um deine Rechte als Coachee geltend zu machen.
