HinSchG – Der Anwalt als externe Meldestelle

Ab 50 Beschäftigten sind Unternehmer verpflichtet, eine Meldestelle nach den Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten und vorzuhalten. Ansonsten können empfindliche Bußgelder drohen, welche es zu vermeiden gilt. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen kann das schnell überfordern. Daher bietet sich hier eine externe Meldestelle (Ombudsmann bzw. Ombudsperson) für Unternehmen an, um dieser Verpflichtung nachzukommen.

Als deutscher Anwalt stehe ich Dir und Deinem Unternehmen hier gerne als externe Meldestelle zur Verfügung. Dabei fungiere ich als Deine Ombudsperson in Deinem Unternehmen. Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist hierbei sogar eventuell einfacher, als Du denkst. Mit mir als Deine externe Meldestelle vermeidest Du Bußgelder!

Meine Dienste als anwaltliche externe Meldestelle biete ich Dir und Deinem Unternehmen zu einem fairen monatlichen Pauschalpreis bei jährlicher Zahlung an. Besonders, wenn Du mit Deinem Unternehmen aus Frechen und Umgebung kommst, sollte das für Dich sehr interessant sein.

Dein Coachingvertrag prüfen und evtl. Geld zurück?

Dein Coachingvertrag auf dem Prüfstand – sichere Dir Dein Recht!

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Ich weiß, wie schnell man sich von großen Versprechen blenden lässt und vorschnell einen Coaching Vertrag unterschreibt. Oft sind diese Verträge teuer und binden Dich langfristig. Genau deshalb biete ich Dir die Möglichkeit, Deinen Coachingvertrag prüfen zu lassen. Ich schaue mir Deinen Vertrag im Detail an und erkläre Dir, ob Du den Coaching Vertrag kündigen, den Coachingvertrag widerrufen oder sogar eine Rückabwicklung erreichen kannst.

Coaching Vertrag prüfen lassen.

Warum eine Prüfung wichtig ist

Viele Teilnehmer merken erst nach einiger Zeit, dass die Inhalte nicht das halten, was versprochen wurde. Dank aktueller Urteile des BGH aus 2025 besteht nun die Chance, nicht nur aus dem Vertrag auszusteigen, sondern auch bereits gezahlte Beträge zurückzufordern – also Dein Coachingvertrag Geld zurück. Ob das auch in Deinem Fall möglich ist, kläre ich mit Dir persönlich.

Mein Beratungsprodukt

Du erhältst eine umfassende Sichtung Deines Vertrages und ein ausführliches Telefonat mit mir als Anwalt. Gemeinsam besprechen wir, ob ein Rücktritt, eine Anfechtung oder eine Kündigung möglich ist. So kannst Du Deinen Coaching Vertrag kündigen oder den Coachingvertrag widerrufen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dein Vorteil

Aktuell biete ich Dir dieses Beratungsprodukt zum Angebotspreis von nur 199,99 € statt 299,99 € an. Damit hast Du volle Kostenkontrolle und die Chance, Dein Geld zurückzuholen. Mein Angebotspreis gilt im Dezember 2025.

Fazit

Wenn Du Deinen Coachingvertrag prüfen lassen möchtest, weil Du den Coaching Vertrag kündigen oder den Coachingvertrag widerrufen willst, dann nutze jetzt mein Angebot. Gemeinsam klären wir, ob Du Anspruch auf Dein Coachingvertrag Geld zurück hast – und wie Du Dich aus der Vertragsfalle befreien kannst.

Beratung buchen

Buche jetzt meine Beratung und lass Deinen Coachingvertrag prüfen. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Deinen Coaching Vertrag kündigen oder den Coachingvertrag widerrufen zu können – und vielleicht sogar Dein Coachingvertrag Geld zurück zu erhalten.

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Coaching Vertrag prüfen lassen

Coaching Vertrag prüfen lassen. Eventuell ist Dein Coachingvertrag nichtig, kündbar oder widerrufbar, so dass Du möglicherweise Dein Geld zurück fordern kannst. Die CopeCart GmbH verschick Rechnungen wegen Coachingverträgen. Meine Erfahrungen mit der CopeCart. Aktuelle BGH Urteile zum Coaching. Als Anwalt helfe ich Dir hier gerne.

Andere Beiträge zur Beratung von mir

Schaue Dir auch meine anderen zur anwaltlichen Beratung an. Lasse z.B. Deinen Immobilienkaufvertrag prüfen. Immobilienkaufvertrag prüfen lassen, bevor Probleme entstehen.

Rechtsanwalt in Frechen bei Köln

Meine anwaltliche Hauptseite im Internet ist: www.ra-schulte.net. Rechtsanwalt in Frechen bei Köln.

Rechtsanwalt in Frechen

BGH Urteile vom 02.10.2025 und 12. Juni 2025 zu Coachingverträgen

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Der BGH hat in 2 Fällen von Coachingverträgen zugunsten der Teilnehmer entschieden und die Nichtigkeit der Coachingverträge angenommen.

Eine Liste von aktuellen Entscheidungen und Urteilen zu Thema Coachingverträge findest Du auch auf meiner anwaltlichen Hauptseite (www.ra-schulte.net) unter „Aktuelles“ bzw. hier: „Urteilen zum Coaching„.

BGH Urteil vom 02.10.2025 (Az.: III ZR 173/24)

Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung zu Coachingverträgen. Sofern diese unter das FernUSG fallen, sind solche Verträge ohne eine staatliche Zulassung nichtig. Betroffen war hier das Coachingprogramm „E-Commerce Master Club“. Der Coach hat hier keinen Anspruch auf die Vergütung.

Wegweisendes BGH Urteil vom 12. Juni 2025 (Az.: III ZR 109/24) – Coachingverträge sind ohne Zulassung nichtig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 12.06.2025, Az.: III ZR 109/24), dass ein Coachingvertrag nichtig ist, wenn dieser nicht die nach dem FernUSG (Fernunterrichtungsschutzgesetz) erforderliche Zulassung besitzt. Dabei wendet der BGH das FernUSG auf Verbraucher UND Unternehmer an. Demnach schafft der BGH nun endlich Klarheit, was Coachingverträge betrifft. Somit können meiner Ansicht nach nun viele Betroffene (Verbraucher und Unternehmer) Zahlungen verweigern und sogar gezahlte Beträge von den Coachinganbietern zurückfordern. Grund hierfür ist, dass meiner bisherigen Erfahrung die Coachinganbieter im Regelfall die erforderliche Zulassung nach dem FernUSG nicht besitzen. 

Was war nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“?

 

Wenn Du wissen möchtest, was nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“ ist, schaue Dir auch meine bisherigen Beiträge zum Coaching und insbesondere der Firma CopeCart GmbH auf meiner anwaltlichen Hauptseite (www.ra-schulte.net) an. Die Beiträge findest Du hier: 

Coachingvertrag prüfen lassen und ggf. Geld zurück fordern. 

Das „Geschäftsmodell“ der teuren Coachingverträge dürfte mit dem oben genannten BGH Urteil vom 12. Juni 2025 für die Coaches deutlich erschwert worden sein bzw. sogar eventuell auslaufen. Jedenfalls werden die Coaches in Zukunft ihr Geschäftsmodell erheblich verändern müssen, um nicht unter das FernUSG zu fallen. Wenn auch Du einen Coachingvertrag abgeschlossen hast und Dich fragst, ob Du nun sogar eventuell Gelder zurückfordern kannst, solltest Du Deinen Coachingvertrag im Hinblick auf die Rechtsprechung, insbesondere auf die vorgenannte Entscheidung des BGH überprüfen lassen! 

Beratungsangebot im RechtShop

In meinem RechtShop findest du ein spezielles Beratungspaket, das dir hilft, deinen Coachingvertrag auf Nichtigkeit zu überprüfen, zu widerrufen oder zu kündigen. Ich unterstütze dich dabei, Zahlungen abzuwenden und dein Geld zurückzufordern, falls du bereits Zahlungen geleistet hast. Die Chancen für Verbraucher und Unternehmer haben sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs aus meiner Sicht deutlich verbessert. 

Fazit

Die rechtliche Lage bei Coachingverträgen, insbesondere bei solchen, die über CopeCart abgeschlossen werden, ist komplex. Doch schafft der Bundesgerichtshof (BGH) nun Klarheit. Als dein Anwalt kann ich dir helfen, Deinen Vertrag und Deine Ansprüche zu überprüfen sowie deine Interessen zu vertreten. Buche in meinen RechtShop einfach hierzu mein Beratungspaket

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um zu prüfen, ob dein konkreter Coachingvertrag wirksam ist oder nicht, ob du also zu Zahlungen verpflichtet bist oder sogar Gelder von den Coachinganbietern zurückverlangen kannst.

Weitere Rechtsberatungsprodukte findest du in meinen RechtShop (unter rechtshop.ra-schulte.net). Gerne kannst du auch meine anwaltliche „Haupt“-Homepage unter www.ra-schulte.net besuchen.

Dein Anwalt für Coachingverträge

Rechtsanwalt Bernhard Schulte

www.rechtsanwaltinfrechen.de

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Riverty Inkasso & Co.: Ein Leitfaden für den richtigen Umgang mit Mahnungen von Inkassounternehmen.

Riverty Inkasso & Co.: Ein Leitfaden für den richtigen Umgang mit Mahnungen von Inkassounternehmen.

Ein kleiner Leitfaden, wie man mit Mahnschreiben (Mahnungen) von Inkassounternehmen, wie z.B. der Riverty & Co. umgehen kann.

Inkassoschreiben im Briefkasten – was nun?

Du öffnest den Briefkasten und findest ein Inkassoschreiben vor, z.B. der Riverty oder eines anderen Inkassounternehmens. Dein erster Gedanke ist vielleicht Sorge oder Verunsicherung. Doch keine Panik! Mit dem richtigen Wissen und anwaltlicher Unterstützung kannst du – teure – Fehler vermeiden.

Warum anwaltliche Beratung bei Inkasso so wichtig ist

Inkasso-Forderungen können komplex sein. Oftmals sind Mahnschreiben nicht auf den ersten Blick verständlich, und die Forderungen können unklar erscheinen. Hier ist es entscheidend, schnell und von Beginn an richtig zu handeln. Eine professionelle Erstberatung gibt dir Klarheit über deine Situation und das weitere Vorgehen.

Mein Angebot: Telefonische Erstberatung zum Thema Inkasso

Ich biete dir eine 20-minütige telefonische Erstberatung an, um deine Fragen rund um das Mahnschreiben zu klären und gemeinsam einen Plan zum weiteren Vorgehen für dich zu entwickeln. Buche dafür jetzt deine Beratung in meinem RechtShop und profitiere von meiner Expertise im Inkassorecht.

Der Mehrwert meiner Beratung

Mit meiner Beratung erhältst du nicht nur eine erste Einschätzung, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen. Ich helfe dir, die Mahnung zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten. So kannst du unnötige Kosten und den Stress eines Inkassoverfahrens vermeiden.

Fazit

Ein Inkassoschreiben ist kein Grund zur Panik. Mit der richtigen Beratung kannst du sicher und informiert handeln sowie unnötige kostenintensive Fehler vermeiden. Besuche meinen RechtShop und sichere dir deine

telefonische Erstberatung zum Inkasso.

Gemeinsam finden wir eine Lösung für dein Anliegen.

Darüber hinaus findest du in meinem RechtShop weitere verschiedene Beratungsprodukte. Schaue sie dir doch einfach mal an!

Falls du mehr über mich erfahren möchtest, schaue dir doch auch meine anwaltliche Homepage unter www.ra-schulte.net an.

Dein Anwalt für Inkasso und Forderungseinzug bzw. Forderungsmanagement.

Rechtsanwalt Bernhard Schulte (aus Frechen bei Köln)

www.rechtsanwaltinfrechen.de

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Branchenbuchfalle: Vorsicht vor Trickformularen & Trickanrufen.

Branchenbuchfalle: Vorsicht vor Trickformularen & Trickanrufen.

Ich erlebe es immer wieder: Selbstständige und Unternehmer, die von raffinierten Anrufmaschen und Trickformularen überrumpelt werden. Diese unlauteren Methoden zielen darauf ab, dir und deinem Unternehmen Verträge für Dienstleistungen wie Branchenbucheinträge unterzujubeln, die Sie nie beabsichtigt haben zu buchen. Oftmals sind diese mit einer Rechnung oder einem Abo verbunden, das ungewollte Kosten verursacht.

Trickformulare: Die Masche erkennen.

Trickformulare tarnen sich häufig als harmlose Anfragen oder Angebote. Sie werden meist per Telefon oder E-Mail an Gewerbetreibende und StartUps herangetragen. Die Formulare sehen täuschend echt aus und suggerieren, dass es sich um eine notwendige Aktualisierung von Daten handelt. Doch Vorsicht: Hierbei handelt es sich oft um eine Falle!

Wie du dich wehrst.

Wenn du eine Rechnung für einen Branchenbucheintrag oder ein ähnliches Abo erhalten hast, das du nicht bewusst abgeschlossen hast, ist es wichtig, schnell zu handeln. Überprüfe das Kleingedruckte und suche nach Anzeichen für Trickformulare. Kontaktiere mich für eine umfassende Beratung, und um die beste Vorgehensweise zu ermitteln.

Gerne kannst du dir hierfür auch meinen Blogbeitrag anschauen, unter:

Vorsicht vor Branchenbücher, Branchenverzeichnisse etc.

Trickformulare: Meine Unterstützung für dich

Durch meine „Telefonische Rechtsberatung T30“ biete ich dir und deinem Unternehmen schnelle und effektive Hilfe. Gemeinsam können wir die Situation analysieren und eine Strategie entwickeln, um gegen diese unerwünschten Verträge vorzugehen. Buche einfach ein Beratungspaket auf meiner Website und lasse uns diese betrügerischen Praktiken bekämpfen.

Fazit

Lasse dich nicht von unerwünschten Werbeanrufen und Trickformularen täuschen. Sei hier wachsam und handele entschlossen, um dich und dein Unternehmen zu schützen. Mit der richtigen Beratung kannst du diese unangenehmen Überraschungen vermeiden und sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Dein Geschäft erfolgreich zu führen. Ich stehe dirzur Seite, um diese Herausforderungen zu meistern.\

Buche hierfür in meinen RechtShop einfach mein Beratungspaket

Telefonische Rechtsberatung T30“,

um zu prüfen, ob dein konkreter Coachingvertrag wirksam ist oder nicht, ob du also zu Zahlungen verpflichtet bist oder sogar Gelder zurückverlangen kannst.

Weitere Rechtsberatungsprodukte findest du in meinen RechtShop (unter rechtshop.ra-schulte.net). Gerne kannst du auch meine anwaltliche Homepage unter www.ra-schulte.net besuchen.

Dein Anwalt für allgemeines Vertragsrecht und Hilfe bei Trickformularen etc.

Rechtsanwalt Bernhard Schulte

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