Coaching-Vertrag abgeschlossen? Warum viele Verträge rechtlich nichtig sein können und du evtl. dein Geld zurückfordern kannst!

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Hast du schon einmal viel Geld für ein Online-Coaching ausgegeben und dich später gefragt, ob das Ganze überhaupt rechtlich Hand und Fuß hatte? Dann habe ich wichtige Neuigkeiten für dich.

Die Rechtsprechung zu Coachingverträgen hat sich in letzter Zeit massiv entwickelt. Viele dieser Verträge können nämlich unter das FernUSG fallen und bei einer fehlenden staatlichen Zulassung von Anfang an nichtig sein. Das bedeutet für dich: Du hast unter Umständen Anspruch darauf, deine gezahlten Gebühren vollständig zurückzuerhalten – selbst wenn du die Inhalte bereits genutzt hast.

Warum sind so viele Coaching-Verträge unwirksam?

Der Hauptgrund liegt oft im sogenannten Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Viele Coaches bieten Kurse an, die rechtlich als Fernunterricht gelten, besitzen aber keine der erforderlichen Zulassungen. Die Gerichte (wie z. B. der Bundesgerichtshof) haben hier entschieden: Ohne diese Zulassung ist der Vertrag nichtig.

Aber das ist noch nicht alles. Weitere Gründe für eine Unwirksamkeit können sein:

  • Sittenwidrigkeit: Wenn die Preise in keinem Verhältnis zur Leistung stehen (Wucher).
  • Fehlende Transparenz: Wenn die AGB so schwammig formuliert sind, dass du gar nicht genau weißt, was du eigentlich kaufst.
  • Widerrufsrecht: In vielen Fällen wurden Teilnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt.

Was kannst du jetzt tun?

Lass deinen Vertrag nicht einfach so gegen dich gelten. Wenn du das Gefühl hast, dass dein Coaching-Anbieter mehr versprochen als gehalten hat oder die Preise astronomisch hoch waren, lohnt sich eine Prüfung.

Ich helfe dir dabei, die aktuelle Rechtsprechung für deinen Fall zu nutzen. Gemeinsam schauen wir uns an, ob auch dein Vertrag angreifbar ist und wie du dein investiertes Geld zurückholen kannst.

Warte nicht ab, bis die Ansprüche verjähren – nimm deine Rechte als Coachee wahr!

Coachingvertrag Urteile – Eine Liste

Unter dem nachfolgenden Link zu meiner anwaltlichen Hauptseite findest du eine Auflistung von aus meiner Sicht relevanten Urteilen zu Coachingverträgen. Besonders interessant dürften dabei die BGH Urteile aus den Jahren 2025 und 2026 sein. Meine anwaltliche Hauptwebseite ist übrigens: www.ra-schulte.net.

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Zusammenfassung:

  • Viele Coachingverträge sind rechtlich unwirksam, oft aufgrund des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).
  • Coaches ohne erforderliche Zulassung machen Verträge nichtig, das betrifft auch Praktiken wie Wucher oder fehlende Transparenz.
  • Teilnehmer wurden häufig nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht informiert.
  • Prüfe deinen Coachingvertrag, um möglicherweise Geld zurückzufordern, wenn dir falsche Versprechen gemacht wurden.
  • Nutze relevante Urteile, um deine Rechte als Coachee geltend zu machen.

Rechtsanwalt in Frechen

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Nutze z.B. meine „Die Strategie-Beratung T30„, um Dein rechtliches Anliegen ausführlich telefonisch zu besprechen.

Dokumentenprüfung

Wenn Du hingegen ein Dokument prüfen lassen möchtest, nutze mein Beratungspaket „Der Kurz-Check D05“ (bis ca. 5 Seiten) oder „Der Full-Check D10“ (bis ca. 10 Seiten).

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Oder benötigst Du eine Prüfung Deines Immobilienkaufvertrages / notariellen Kaufvertrages? Nutze hierzu meine Vertragsprüfung von Immobilienkaufverträgen bis zu 15 Seiten oder von Notarverträgen von bis zu 25 Seiten.

Coachingvertrag prüfen lassen, ob Du evtl. Geld zurück verlangen kannst.

Hast Du einen Coachingvertrag abgeschlossen und willst Dich davon wieder lösen, z.B. durch einen Widerruf oder eine Kündigung? Vielleicht ist dein Coachingvertrag sogar nach dem FernUSG nichtig. Dann musst Du gar nichts zahlen und kannst sogar geleistete Beträge ggf. wieder zurückverlangen.

Onlinerechtsberatung per Email

Sofern Du hingegen nur eine kurze konkrete Frage hast und eine schriftliche wünschst, buche einfach meine „Die Email-Beratung ORB1„.

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HinSchG – Der Anwalt als „ausgelagerte“ interne Meldestelle

Ab 50 Beschäftigten sind Unternehmer verpflichtet, eine Meldestelle nach den Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten und vorzuhalten. Ansonsten können empfindliche Bußgelder drohen, welche es zu vermeiden gilt. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen kann das schnell überfordern. Daher bietet sich hier eine „externe „ausgerlagerte“ interne Meldestelle (Ombudsmann bzw. Ombudsperson) für Unternehmen an, um dieser Verpflichtung nachzukommen.

Als deutscher Anwalt stehe ich Dir und Deinem Unternehmen hier gerne als „ausgelagerte“ interne Meldestelle zur Verfügung. Dabei fungiere ich als Deine Ombudsperson in Deinem Unternehmen. Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist hierbei sogar eventuell einfacher, als Du denkst. Mit mir als Deine „ausgelagerte“ interne Meldestelle vermeidest Du Bußgelder!

Meine Dienste als „ausgelagerte“ anwaltliche interne Meldestelle biete ich Dir und Deinem Unternehmen zu einem fairen monatlichen Pauschalpreis bei jährlicher Zahlung an. Besonders, wenn Du mit Deinem Unternehmen aus Frechen und Umgebung kommst, sollte das für Dich sehr interessant sein.

Dein Coachingvertrag prüfen und evtl. Geld zurück?

Dein Coachingvertrag auf dem Prüfstand – sichere Dir Dein Recht!

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Ich weiß, wie schnell man sich von großen Versprechen blenden lässt und vorschnell einen Coaching Vertrag unterschreibt. Oft sind diese Verträge teuer und binden Dich langfristig. Genau deshalb biete ich Dir die Möglichkeit, Deinen Coachingvertrag prüfen zu lassen. Ich schaue mir Deinen Vertrag im Detail an und erkläre Dir, ob Du den Coaching Vertrag kündigen, den Coachingvertrag widerrufen oder sogar eine Rückabwicklung erreichen kannst.

Coaching Vertrag prüfen lassen.

Warum eine Prüfung wichtig ist

Viele Teilnehmer merken erst nach einiger Zeit, dass die Inhalte nicht das halten, was versprochen wurde. Dank aktueller Urteile des BGH aus 2025 besteht nun die Chance, nicht nur aus dem Vertrag auszusteigen, sondern auch bereits gezahlte Beträge zurückzufordern – also Dein Coachingvertrag Geld zurück. Ob das auch in Deinem Fall möglich ist, kläre ich mit Dir persönlich.

Mein Beratungsprodukt

Du erhältst eine umfassende Sichtung Deines Vertrages und ein ausführliches Telefonat mit mir als Anwalt. Gemeinsam besprechen wir, ob ein Rücktritt, eine Anfechtung oder eine Kündigung möglich ist. So kannst Du Deinen Coaching Vertrag kündigen oder den Coachingvertrag widerrufen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dein Vorteil

Aktuell biete ich Dir dieses Beratungsprodukt zum Angebotspreis von nur 199,99 € statt 299,99 € an. Damit hast Du volle Kostenkontrolle und die Chance, Dein Geld zurückzuholen. Mein Angebotspreis gilt im Dezember 2025.

Fazit

Wenn Du Deinen Coachingvertrag prüfen lassen möchtest, weil Du den Coaching Vertrag kündigen oder den Coachingvertrag widerrufen willst, dann nutze jetzt mein Angebot. Gemeinsam klären wir, ob Du Anspruch auf Dein Coachingvertrag Geld zurück hast – und wie Du Dich aus der Vertragsfalle befreien kannst.

Beratung buchen

Buche jetzt meine Beratung und lass Deinen Coachingvertrag prüfen. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Deinen Coaching Vertrag kündigen oder den Coachingvertrag widerrufen zu können – und vielleicht sogar Dein Coachingvertrag Geld zurück zu erhalten.

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Coaching Vertrag prüfen lassen

Coaching Vertrag prüfen lassen. Eventuell ist Dein Coachingvertrag nichtig, kündbar oder widerrufbar, so dass Du möglicherweise Dein Geld zurück fordern kannst. Die CopeCart GmbH verschick Rechnungen wegen Coachingverträgen. Meine Erfahrungen mit der CopeCart. Aktuelle BGH Urteile zum Coaching. Als Anwalt helfe ich Dir hier gerne.

Andere Beiträge zur Beratung von mir

Schaue Dir auch meine anderen zur anwaltlichen Beratung an. Lasse z.B. Deinen Immobilienkaufvertrag prüfen. Immobilienkaufvertrag prüfen lassen, bevor Probleme entstehen.

Rechtsanwalt in Frechen bei Köln

Meine anwaltliche Hauptseite im Internet ist: www.ra-schulte.net. Rechtsanwalt in Frechen bei Köln.

Rechtsanwalt in Frechen

BGH Urteile vom 02.10.2025 und 12. Juni 2025 zu Coachingverträgen

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Der BGH hat in 2 Fällen von Coachingverträgen zugunsten der Teilnehmer entschieden und die Nichtigkeit der Coachingverträge angenommen.

Eine Liste von aktuellen Entscheidungen und Urteilen zu Thema Coachingverträge findest Du auch auf meiner anwaltlichen Hauptseite (www.ra-schulte.net) unter „Aktuelles“ bzw. hier: „Urteilen zum Coaching„.

BGH Urteil vom 02.10.2025 (Az.: III ZR 173/24)

Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung zu Coachingverträgen. Sofern diese unter das FernUSG fallen, sind solche Verträge ohne eine staatliche Zulassung nichtig. Betroffen war hier das Coachingprogramm „E-Commerce Master Club“. Der Coach hat hier keinen Anspruch auf die Vergütung.

Wegweisendes BGH Urteil vom 12. Juni 2025 (Az.: III ZR 109/24) – Coachingverträge sind ohne Zulassung nichtig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 12.06.2025, Az.: III ZR 109/24), dass ein Coachingvertrag nichtig ist, wenn dieser nicht die nach dem FernUSG (Fernunterrichtungsschutzgesetz) erforderliche Zulassung besitzt. Dabei wendet der BGH das FernUSG auf Verbraucher UND Unternehmer an. Demnach schafft der BGH nun endlich Klarheit, was Coachingverträge betrifft. Somit können meiner Ansicht nach nun viele Betroffene (Verbraucher und Unternehmer) Zahlungen verweigern und sogar gezahlte Beträge von den Coachinganbietern zurückfordern. Grund hierfür ist, dass meiner bisherigen Erfahrung die Coachinganbieter im Regelfall die erforderliche Zulassung nach dem FernUSG nicht besitzen. 

Was war nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“?

 

Wenn Du wissen möchtest, was nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“ ist, schaue Dir auch meine bisherigen Beiträge zum Coaching und insbesondere der Firma CopeCart GmbH auf meiner anwaltlichen Hauptseite (www.ra-schulte.net) an. Die Beiträge findest Du hier: 

Coachingvertrag prüfen lassen und ggf. Geld zurück fordern. 

Das „Geschäftsmodell“ der teuren Coachingverträge dürfte mit dem oben genannten BGH Urteil vom 12. Juni 2025 für die Coaches deutlich erschwert worden sein bzw. sogar eventuell auslaufen. Jedenfalls werden die Coaches in Zukunft ihr Geschäftsmodell erheblich verändern müssen, um nicht unter das FernUSG zu fallen. Wenn auch Du einen Coachingvertrag abgeschlossen hast und Dich fragst, ob Du nun sogar eventuell Gelder zurückfordern kannst, solltest Du Deinen Coachingvertrag im Hinblick auf die Rechtsprechung, insbesondere auf die vorgenannte Entscheidung des BGH überprüfen lassen! 

Beratungsangebot im RechtShop

In meinem RechtShop findest du ein spezielles Beratungspaket, das dir hilft, deinen Coachingvertrag auf Nichtigkeit zu überprüfen, zu widerrufen oder zu kündigen. Ich unterstütze dich dabei, Zahlungen abzuwenden und dein Geld zurückzufordern, falls du bereits Zahlungen geleistet hast. Die Chancen für Verbraucher und Unternehmer haben sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs aus meiner Sicht deutlich verbessert. 

Fazit

Die rechtliche Lage bei Coachingverträgen, insbesondere bei solchen, die über CopeCart abgeschlossen werden, ist komplex. Doch schafft der Bundesgerichtshof (BGH) nun Klarheit. Als dein Anwalt kann ich dir helfen, Deinen Vertrag und Deine Ansprüche zu überprüfen sowie deine Interessen zu vertreten. Buche in meinen RechtShop einfach hierzu mein Beratungspaket

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um zu prüfen, ob dein konkreter Coachingvertrag wirksam ist oder nicht, ob du also zu Zahlungen verpflichtet bist oder sogar Gelder von den Coachinganbietern zurückverlangen kannst.

Weitere Rechtsberatungsprodukte findest du in meinen RechtShop (unter rechtshop.ra-schulte.net). Gerne kannst du auch meine anwaltliche „Haupt“-Homepage unter www.ra-schulte.net besuchen.

Dein Anwalt für Coachingverträge

Rechtsanwalt Bernhard Schulte

www.rechtsanwaltinfrechen.de

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