CopeCart GmbH verschickt Rechnungen wegen abgeschlossener Coaching Verträge (Coachingverträge)

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Die CopeCart GmbH verschickt derzeit Rechnungen für Entgelte aus abgeschlossenen Coaching Verträgen. Hintergrund ist, dass die Angeschriebenen Rechnungsempfänger einen sogenannten Coachingvertrag beispielsweise zum Aufbau des eigenen Online Business (Online Geschäfts) abgeschlossen haben sollen.

Was genau ein Coaching Vertrag bedeutet, erläutere ich in meinem Blogbeitrag unter meiner Website „www.ra-schulte.net“ näher. Schau Dir hierzu einfach den folgenden Link an:

„Das Geschäftsmodell Coaching Vertrag“

Beachte auch meine Updates und anderen Beiträge

Rechnungssteller CopeCart GmbH – Für wen werden Rechnungen versandt?

Die Rechnungen der CopeCart GmbH werden unter anderem für die folgenden Online Coaching Verträge versandt:

Diese Auflistung ist nicht abschließend und mit keiner Wertung verbunden, insbesondere nicht über die Seriosität der jeweiligen Coaching Anbieter und des jeweiligen Coachingvertrages.

Rechnungshöhe liegt oft im 4-stelligen Bereich

Durch die CopeCart werden oft 4-stellige Beträge für den abgeschlossenen Coaching Vertrag berechnet, z.B. können die Rechnungsbeträge zwischen ca. 2.000,00 EUR und 8.000,00 EUR liegen. Doch sind mir hier ebenfalls Beträge von bis zu 50.000,00 EUR (z.B. Geschäftsführer Coachingvertrag) und sogar bis zu 119.000,00 EUR bekannt.

Seriöse und weniger seriöse Anbieter von Coachings.

Das sind durchaus „stattliche“ Beträge für einen Coaching Vertrag. Natürlich gibt es auch in diesem Bereich seriösere und weniger seriöse Anbieter von Coachings.

Bei den weniger seriösen Coaching Anbietern sticht meiner Meinung nach insbesondere die Art, wie es zu einem Coaching Vertragsschluss kommt, ins Auge. Hier wird nach meinem Dafürhalten oft mit der Angst, mit einem – auch zeitlichen – Druck und sehr hohen Erfolgschancen (der Gier) der Betroffenen gespielt. Daneben kann man sich durchaus ebenfalls über die Qualität sowie Quantität der angebotenen Inhalte im Verhältnis zum doch sehr hohen Preis streiten.

Inkasso durch die Diagonal Inkasso GmbH (aus Buchholz)

Sofern die Betroffenen die Rechnungen der CopeCart für den Coachingvertrag nicht oder nur teilweise beglichen haben, versendet die Diagonal Inkasso GmbH (Bremer Str. 11, 21244 Buchholz i.d.N.) Mahnungen an die Betroffenen wegen der offenen Beträge. Neben dem behaupteten offenen Gesamtbetrag aus der Online Ticketbestellung bei der CopeCart macht die Diagonal Inkasso GmbH bereits Verzugszinsen und Inkassokosten als Verzugsschaden geltend. Der behauptete Zahlungsrückstand wird dann unter Fristsetzung vom Betroffenen eingefordert.

Rechnung der CopeCart erhalten? Was nun? Kann man sich von dem Coachingvertrag wieder lösen?

Wenn auch Du eine solche Rechnung, Mahnung oder Zahlungserinnerung durch die CopeCart GmbH aufgrund eines Coaching Vertrages erhalten hast, hängt es meiner Ansicht nach sehr vom konkreten Einzelfall ab, ob und unter welchen Umständen man sich von diesem Vertrag wieder lösen kann, den Vertrag also vorzeitig beenden kann.

Die CopeCart GmbH beruft sich hier in der Regel darauf, dass z.B. ein Widerruf des Betroffenen nicht möglich sei, da dieser durch anklicken einer entsprechenden CheckBox auf sein Widerrufsrecht verzichtet habe. Selbst wenn dem so sei, liegt möglicherweise dennoch kein wirksamer Verzicht auf das Widerrufsrecht vor.

Hilfe direkt von mir als Rechtsanwalt zum Pauschalpreis.

Ob und eventuell wie ein Loslösen von dem Coaching Vertrag in Deinem konkreten Fall geht, erkläre ich Dir gerne im Rahmen einer kostenpflichtigen Rechtsberatung zum fairen Pauschalpreis. Der Pauschalpreis orientiert sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Klicke hierzu einfach das unten genannte Beratungsprodukt an. So gelangst Du in meinen RechtShop bereits zum passenden Beratungsprodukt „Online Business Coaching Vertrag widerrufen bzw. kündigen – CopeCart„. Dort kannst Du dann die Buchung ganz einfach vornehmen.

Bei Buchung erhältst Du also:

  • Eine Prüfung Deines Coaching Vertrages im Hinblick auf eine vorzeitige Beendigungsmöglichkeit,
  • Eine ehrliche und realistischen Bewertung Deines Sachverhaltes,
  • Ein zeitnahes sowie ausführliches telefonisches Beratungsgespräch direkt und persönlich von mir als Anwalt.

Doch keine Angst! Ich dränge Dich hier zu nichts!

Schaue Dir mein Beratungsprodukt ganz in Ruhe an und überlege, ob Du es buchen möchtest.



Hilfe bei Rechnungen der CopeCart GmbH aufgrund von Consulting Verträgen.
Hilfe bei Rechnungen der CopeCart GmbH aufgrund von Consulting Verträgen.


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Kunde zahlt nicht. Rechtsanwalt Inkasso Frechen

Rechtsanwalt inkasso Frechen – Kunde zahlt seine Rechnungen nicht.

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Dein Kunde zahlt seine Rechnung nicht. Was also tun?

Leider gibt es in jeder Branche Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle durch die Kunden, d.h. diese zahlen Ihre Rechnungen nicht oder erst verspätet. Das ist für die betroffenen Gläubiger nicht nur ärgerlich, sondern kann Dir als Unternehmer, als Handwerker und/oder Vermieter die finanzielle Liquidität nehmen. Im Falle von zu hohen bzw. zu langen Zahlungsausfällen kann Dich das darüber hinaus durchaus selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Schließlich hast Du selbst Rechnungen und vielleicht auch angestellte Mitarbeiter zu bezahlen. Was solltest Du also tun, wenn Deine eigenen Kunde Dich hängen lassen und nicht bezahlen?

 

Mahnwesen und konsequentes Inkasso mit entsprechendem Forderungseinzug

Daher solltest Du mit Deiner Firma, als Unternehmer, als Handwerker, als Verkäufer und/oder als Vermieter ein effizientes sowie konsequentes Inkasso (Forderungsmanagement bzw. Forderungseinzug) betreiben. Hierzu gehört zunächst ein stringentes außergerichtliches Mahnwesen. Ein Mahnwesen mit mehr als 3 Mahnstufen ist dabei wohl wenig hilfreich. Dies führt allenfalls dazu, dass Deine säumigen Kunden / Mieter / Pächter / Auftraggeber (Schuldner) das Mahnwesen bis zur letzten Stufe ausreizen. Deinen säumigen Schuldnern sollten deshalb schon frühzeitig Grenzen gesetzt werden. Hält der säumige Schuldner diese Grenzen nicht ein, solltest Du Deine Forderungen konsequenterweise außergerichtlich anwaltlich als auch unter Umständen später gerichtlich durch einen Rechtsanwalt geltend machen. Nur so “lernt” Dein Kunde für die Zukunft. Ein effizientes Forderungsmanagement bzw. Inkasso sowie eine effizienter Forderungseinzug sind gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar.

 

Merke:

Kunden, die Deine Rechnungen nicht bezahlen, brauchst Du nicht. Von solchen Kunden solltest Du Dich auf lange Sicht trennen.

 

Dein eigenes mahnwesen

Zunächst solltest Du Deinen Kunden zeitnah Rechnungen für Deine erbrachten Leistungen mit Zahlungszielen und Hinweisen zum mögichen Eintritt des Verzuges nach 30 Kalendertagen stellen. Nach Ablauf des Zahlungszieles von beispielsweise 2 Wochen erfolgt Deine 1. Mahnung an den Kunden. In der Mahnung setzt Du bereits ein konkretes Datum als Frist. Die Frist sollte ebenfalls circa 2 Wochen betragen. Zahlt der Kunde immer noch nicht, so wird es Zeit für eine 2. Mahnung mit Fristsetzung.

 

Inkasso und Forderungseinzug durch Rechtsanwalt

Läßt der Kunde auch diese Frist verstreichen, wird es notwendig, konsequent weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Natürlich könntest Du an dieser Stelle über ein Inkassobüro nachdenken. Doch hat die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Beitreibung Deiner Forderungen zum Inkasso durch ein Inkassobüro zwei entscheidende Vorteile:

 

1. Rechtsanwaltskosten sind als Verzugsschaden erstattungsfähig.

Deine Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich als Verzugsschaden gegenüber Deinem säumigen Kunden erstattungsfähig. Dagegen werden in späteren gerichtlichen Verfahren häufig die Kosten eines Inkassobüros nicht vom Gericht als erstattungsfähiger Verzugsschaden zugesprochen. So verfahren beispielsweise das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln in stetiger Rechtsprechung bisher.

 

2. Gegenstandswert über 5.000,00 EUR, Landgerichte sind zuständig.

Ein weiterer Vorteil des Rechtsanwaltes besteht darin, dass Inkassodienste nicht vor den Landgerichten auftreten dürfen. Hier besteht Anwaltszwang. Landgerichte sind ab einem Streitwert / Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR sachlich zuständig. Ein solcher Betrag kann durchaus schnell erreicht und überschritten werden. Spätestens dann ist also die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unumgänglich. Wende Dich daher frühzeitig an einen Rechtsanwalt. So sparst Du Dir unnötige und kostspielige Umwege. Daneben hilft Dir ein Rechtsanwalt bereits, etwaige Fehler in Deinem eigenen Mahnwesen zu erkennen und zu optimieren.

 

Außenstände (offene Posten) durch Forderungseinzug und Inkasso vermeiden.

Hohe Außenstände sind eine Belastung für jeden, auch für Dich als Handwerker, Vermieter, Unternehmer, Freiberufler und/oder Selbstständiger. Laß es gar nicht erst zu solchen Außenstände bei Dir kommen. Andernfalls baue solche Außenstände konsequent und frühzeitig ab! Scheu Dich daher nicht, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und Dich beraten zu lassen.

Gerne bin Dir bei der Durchsetzung Deiner berechtigten Forderungen gegenüber Deinen Kunden etc. behilflich. Dies gilt im Übrigen für Forderungen aus verschiedenen Rechtsgebieten und selbstverständlich auch für den Forderungszeinzug und das Inkasso „kleinerer“ Forderungen“ mit niedrigen Streitwerten. „Kleinvieh macht schließlich auch Mist.“ Rufen einfach an:

 

Tel.: 02234 / 914 371
(Das Telefonat ist natürlich kostenlos.)
 

 

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