Wegweisendes BGH Urteil vom 12. Juni 2025 zu Coachingverträgen

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Wegweisendes BGH Urteil vom 12. Juni 2025 (Az.: III ZR 109/24) – Coachingverträge sind ohne Zulassung nichtig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 12.06.2025, Az.: III ZR 109/24), dass ein Coachingvertrag nichtig ist, wenn dieser nicht die nach dem FernUSG (Fernunterrichtungsschutzgesetz) erforderliche Zulassung besitzt. Dabei wendet der BGH das FernUSG auf Verbraucher UND Unternehmer an. Demnach schafft der BGH nun endlich Klarheit, was Coachingverträge betrifft. Somit können meiner Ansicht nach nun viele Betroffene (Verbraucher und Unternehmer) Zahlungen verweigern und sogar gezahlte Beträge von den Coachinganbietern zurückfordern. Grund hierfür ist, dass meiner bisherigen Erfahrung die Coachinganbieter im Regelfall die erforderliche Zulassung nach dem FernUSG nicht besitzen. 

 

Was war nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“?

 

Wenn Du wissen möchtest, was nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“ ist, schaue Dir auch meine bisherigen Beiträge zum Coaching und insbesondere der Firma CopeCart GmbH auf meiner anwaltlichen Hauptseite (www.ra-schulte.net) an. Die Beiträge findest Du hier: 

 

 

Coachingvertrag prüfen lassen und ggf. Geld zurück fordern. 

Das „Geschäftsmodell“ der teuren Coachingverträge dürfte mit dem oben genannten BGH Urteil vom 12. Juni 2025 für die Coaches deutlich erschwert worden sein bzw. sogar eventuell auslaufen. Jedenfalls werden die Coaches in Zukunft ihr Geschäftsmodell erheblich verändern müssen, um nicht unter das FernUSG zu fallen. Wenn auch Du einen Coachingvertrag abgeschlossen hast und Dich fragst, ob Du nun sogar eventuell Gelder zurückfordern kannst, solltest Du Deinen Coachingvertrag im Hinblick auf die Rechtsprechung, insbesondere auf die vorgenannte Entscheidung des BGH überprüfen lassen! 

 

Beratungsangebot im RechtShop

In meinem RechtShop findest du ein spezielles Beratungspaket, das dir hilft, deinen Coachingvertrag auf Nichtigkeit zu überprüfen, zu widerrufen oder zu kündigen. Ich unterstütze dich dabei, Zahlungen abzuwenden und dein Geld zurückzufordern, falls du bereits Zahlungen geleistet hast. Die Chancen für Verbraucher und Unternehmer haben sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs aus meiner Sicht deutlich verbessert. 

 

Fazit

Die rechtliche Lage bei Coachingverträgen, insbesondere bei solchen, die über CopeCart abgeschlossen werden, ist komplex. Doch schafft der Bundesgerichtshof (BGH) nun Klarheit. Als dein Anwalt kann ich dir helfen, Deinen Vertrag und Deine Ansprüche zu überprüfen sowie deine Interessen zu vertreten. Buche in meinen RechtShop einfach hierzu mein Beratungspaket

 

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um zu prüfen, ob dein konkreter Coachingvertrag wirksam ist oder nicht, ob du also zu Zahlungen verpflichtet bist oder sogar Gelder von den Coachinganbietern zurückverlangen kannst.

 

Weitere Rechtsberatungsprodukte findest du in meinen RechtShop (unter rechtshop.ra-schulte.net). Gerne kannst du auch meine anwaltliche Homepage unter www.ra-schulte.net besuchen.

 

Dein Anwalt für Coachingverträge

 

Rechtsanwalt Bernhard Schulte

 

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Stichwörter:

Bundesgerichtshof, BGH, Rechnungen CopeCart, CopeCart Erfahrungen

Das Geschäftsmodell von Coachingverträgen: Ein kritischer Blick zum Online-Coaching

Das Geschäftsmodell von Coachingverträgen: Ein kritischer Blick zum Online-Coaching

Als jemand, der sich rechtlich intensiv mit dem Thema Onlinecoaching auseinandersetzt (vgl. z.B. HIER), möchte ich meine Erfahrungen und Erkenntnisse teilen, um dich vor den Fallstricken dieses Geschäftsmodells zu schützen. Onlinecoaching kann eine wertvolle Ressource sein, um persönliche oder berufliche Ziele zu erreichen. Doch es ist wichtig, die Kosten und Risiken zu verstehen, bevor man sich auf einen Coachingvertrag einlässt.

Kosten: Was dich ein Coachingvertrag wirklich kostet

Die Kosten für Onlinecoaching können stark variieren. Einige Programme verlangen hohe Summen für die Teilnahme, oft verbunden mit dem Versprechen, dass du schnell und einfach Erfolg haben wirst. Doch Vorsicht: Nicht alle Angebote halten, was sie versprechen. Es ist entscheidend, das Kleingedruckte zu lesen und zu verstehen, was genau du für dein Geld bekommst.

Risiken: Die verborgenen Gefahren

Neben den finanziellen Risiken gibt es auch qualitative Aspekte zu bedenken. Nicht alle Coaches sind gleich qualifiziert oder seriös. Einige nutzen aggressive Marketingstrategien, um Kunden anzulocken, ohne die aus meiner Sicht die nötige Expertise oder die richtigen Absichten zu haben. Es ist wichtig, Rezensionen zu lesen, Referenzen zu prüfen und auf dein Bauchgefühl zu hören.

Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Leider gibt es im Bereich des Onlinecoachings auch schwarze Schafe. Sie versprechen dir das Blaue vom Himmel, doch am Ende steht man oft mit leeren Händen da. Sei skeptisch gegenüber Angeboten, die dich zeitlich unter Druck zum Vertragsabschluss drängen, die zu gut klingen, um wahr zu sein, und recherchiere gründlich, bevor du dich verpflichtest. Schlaf lieber noch einmal mindestens 1 bis 2 Nächte vor deiner Entscheidung. Räumt der Coach dir diese Möglichkeit nicht ein und drängt auf einen sofortigen Vertragsabschluss z.B. direkt während des Videocalls. Dann lass aus meiner Sicht lieber die Finger von diesem Coaching bei diesem Coach!

Meine Onlinerechtsberatung: Dein Schutzschild

Um dich vor den Risiken zu schützen, biete ich sowohl eine telefonische Rechtsberatung als auch eine Onlinerechtsberatung an. Hier kannst du dich über deine Rechte informieren und Unterstützung erhalten, um sicher zu sein, die für dich richtige Entscheidung zu treffen.

Falls du Probleme mit einem Coachingvertrag hast oder das berühmte „Kind bei dir schon in den Brunnen gefallen ist“, habe ich ebenfalls ein Angebot für dich in meinem RechtShop. Dieses umfasst eine Beratung zum speziell zum Thema Coachingverträge, ob und wie man sich eventuell davon wieder lösen kann.

Fazit: Informiere dich und handle weise

Onlinecoaching kann eine großartige Möglichkeit sein, um zu wachsen und zu lernen. Aber es ist wichtig, informiert und vorsichtig zu sein. Nutze meine telefonische Rechtsberatung bzw. Onlinerechtsberatung, um dich abzusichern und gehe nur Verpflichtungen ein, die deinen Bedürfnissen und deinem Budget entsprechen. Wenn du mehr erfahren möchtest, schau dir mein Rechtsberatungsprodukt an und lass dich von mir beraten. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass du die Vorteile des Onlinecoachings genießen kannst, ohne die Risiken eingehen zu müssen.

Falls das „berühmte Kind“ bei dir bereits „in den Brunnen gefallen ist„, kann ich dir ebenfalls helfen. Gerne prüfe ich hier deinen konkreten Coachingvertrag im Rahmen meiner Onlinerechtsberatung auf Wirksamkeit und mögliche vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten. Sofern im Anschluss gewünscht, kann ich dich dann in der Sache auch vertreten.

Rechtsanwalt Bernhard Schulte

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Coachingverträge und die CopeCart GmbH: Eine rechtliche Betrachtung des Coachings & Online Cochings

Coachingverträge und die CopeCart GmbH: Eine rechtliche Betrachtung des Coachings & Online Cochings.

Als Anwalt habe ich mich intensiv mit der Thematik der Coachingverträge auseinandergesetzt, insbesondere mit solchen, die über die Plattform CopeCart GmbH abgeschlossen werden. Meine Erfahrungen und rechtlichen Einschätzungen möchte ich hier teilen, um Licht in das oft undurchsichtige Geflecht von Coachingverträgen zu bringen.

Hierzu kannst du gerne auch ergänzend meinen allgemeinen Blogbeitrag zum „Geschäftsmodell der Coachingverträge“ ansehen.

Die Problematik von Coachingverträgen über die CopeCart

Die CopeCart GmbH aus Berlin bietet eine Vertriebsstruktur für Online-Coaches und Mentoren an. Was viele nicht wissen: Der Vertragspartner ist am Ende nicht der Coach, sondern CopeCart selbst. Dies führt zu Problemen, wenn Teilnehmer sich von einem Coaching-Vertrag lösen wollen. Die Verträge mit CopeCart sind aus meiner Sicht nicht selten rechtlich angreifbar, da sie oft nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Anforderung des FernUSG (Fernunterrichtungsschutzgesetz)

Das FernUSG verlangt von Anbietern von Fernlehrgängen eine staatliche Zulassung. Ansonsten sind Coachingverträge, die unter das FernUSG fallen ohne die entsprechende Zulassung nichtig. Die CopeCart GmbH mit den jeweiligen Online-Coaches und Mentoren haben eine solche Zulassung oft nicht. Dies könnte daher zur Nichtigkeit der über CopeCart geschlossenen Coachingverträge führen.

Widerruf und Kündigung von CopeCart-Verträgen

Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen CopeCart den Widerruf von Verträgen regelmäßig nicht akzeptiert, da man auf sein Widerrufsrecht bei Buchung des Coachingvertrages verzichtet habe. Doch sind aus meiner Sicht die Widerrufsverzichte für eine Vielzahl von Coachingverträgen nicht richtig formuliert und damit aus meiner Sicht unwirksam.

Die Rolle des Diagonal Inkasso

Diagonal Inkasso tritt auf den Plan, wenn es um die Einforderung unbezahlter Rechnungen geht. Sie arbeiten für CopeCart und senden Mahnungen, die jedoch nicht automatisch eine Zahlungspflicht bedeuten. Es ist wichtig, die Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Vertrags zu prüfen.

Meine Dienstleistung: Rechtliche Überprüfung Deines Coachingvertrags

Ich biete eine umfassende rechtliche Überprüfung von Coachingverträgen an. Wenn du Zweifel an der Rechtmäßigkeit deines Vertrags hast, stehe ich bereit, diesen zu analysieren und zu bewerten. Mein Ziel ist es, deine Rechte zu wahren und dich vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen.

Mein Angebot im RechtShop

In meinem RechtShop findest du ein spezielles Beratungspaket, das dir hilft, deinen Coachingvertrag zu überprüfen, zu widerrufen oder zu kündigen. Ich unterstütze dich dabei, dein Geld zurückzufordern, falls du bereits Zahlungen geleistet hast.

Fazit

Die rechtliche Lage bei Coachingverträgen, insbesondere bei solchen, die über CopeCart abgeschlossen werden, ist komplex. Als dein Anwalt kann ich dir helfen, Klarheit zu schaffen und deine Interessen zu vertreten. Buche in meinen RechtShop einfach hierzu mein Beratungspaket

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um zu prüfen, ob dein konkreter Coachingvertrag wirksam ist oder nicht, ob du also zu Zahlungen verpflichtet bist oder sogar Gelder zurückverlangen kannst.

Weitere Rechtsberatungsprodukte findest du in meinen RechtShop (unter rechtshop.ra-schulte.net). Gerne kannst du auch meine anwaltliche Homepage unter www.ra-schulte.net besuchen.

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