Euro Collect & VeriPay BV Zahlungsaufforderungen – ein Update

Euro collect GmbH und VeriPay BV Zahlungsaufforderungen – ein kurzes update

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Euro Collect & VeriPay BV: Bekanntlich lässt die VeriPay BV aus den Niederlanden ihre vermeintlichen Zahlungsansprüche aus Dienstleistungsvertrag (Kreditkartengebühren) durch die Euro Collect GmbH aus Monheim am Rhein anmahnen. Beispielsweise wird hier von der Euro Collect in deren Zahlungsaufforderung ein Betrag von 181,30 EUR im Namen der VeriPay aus Holland geltend gemacht. 

Vergleiche hierzu auch meine bisherigen Beiträge unter folgenden Links: http://www.rechtsanwaltinfrechen.de/probleme-mit-veripay-creditex-wegen-vermeintlicher-kreditkartenbestellung/ und http://www.rechtsanwaltinfrechen.de/veripay-b-v-sofort-inkasso-euro-collect-gmbh/). 

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Eine Abwehr der Forderung ist möglich, wenn man sich denn von Anfang an richtig verhält! So hat die Euro Collect GmbH beispielsweise in einem von mir vertretenen Fall nach meinem Anwaltsschreiben die Sache zurück an die VeriPay gegeben. Ob von dort tatsächlich noch etwas kommt, bleibt abzuwarten. 

VeriPay B.V., Sofort Inkasso & Euro Collect GmbH

Zahlungsaufforderungen der Euro collect GmbH für die VeriPay B.V.

VeriPay B.V. | EuroCollect | Inkasso | Zahlungsaufforderung | Kreditkarte | Sofort Inkasso | Rechnung VeriPay | Zahlungsaufforderung Euro Collect | 

Euro Collect & VeriPay: Die VeriPay B.V. aus Heerlen (Niederlande) lässt wieder durch die „Sofort Inkasso“ bzw. die Euro Collect GmbH aus Monheim am Rhein Zahlungsaufforderungen versenden. Hintergrund sind vermeintliche Forderungen der VeriPay wegen einer Kreditkartenbestellung. Hierbei soll es sich z.B. um eine Bestellung einer personalisierten Mastercard Gold handeln (vgl. hierzu auch den Beitrag: http://www.rechtsanwaltinfrechen.de/probleme-mit-veripay-creditex-wegen-vermeintlicher-kreditkartenbestellung/). 

Durch die Firma EuroCollect GmbH wird beispielsweise ein Betrag von um die 181,30 EUR in Namen der VeriPay B.V. gefordert.

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Probleme mit VeriPay / Creditex wegen vermeintlicher Kreditkartenbestellung

Zahlungsaufforderungen der Firma VeriPay BV / Creditex

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VeriPay +++ Update +++
Beachte auch meinen neueren Beitrag unter: http://www.rechtsanwaltinfrechen.de/veripay-b-v-sofort-inkasso-euro-collect-gmbh/). 
VeriPay +++ Update Ende +++

Vorsicht bei unaufgeforderten Anrufen der VeriPay BV zu Kreditkarten! Sag nicht „Ja“. Hier wird versucht, Dir ein Kreditkartenvertrag (z.B. Mastercard) unterzujubeln.

Im Anschluss wird Dir angeblich eine entsprechende Kreditkarte per Nachnahme zugesendet. Diese soll dann aber angeblich nicht angenommen worden sein. Daraufhin erhälst Du Zahlungsaufforderungen bzw. Inkassoschreiben durch die Firma EuroCollect im Namen der VeriPay BV. Es wird oft ein Betrag von um die 181,30 EUR gefordert.

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Immobilienkaufvertrag – Käufer zahlt den Kaufpreis nicht

Immobilienkaufvertrag – Was tun, wenn der Käufer nicht zahlt?

Notarieller Kaufvertrag | Immobilie | Wohnung | Haus | Käufer zahlt nicht.

Du hast vielleicht geerbt und unter dem Nachlass befindet sich z.B. ein Haus oder eine Wohnung. Diese brauchst Du selbst nicht und verkaufst Sie daher. Ein Käufer ist gefunden und Ihr seid auch schon beim Notar gewesen. Dort habt Ihr bereits einen notariellen Kaufvertrag über diese Immobilie zu einem bestimmten Kaufpreis abgeschlossen. Zum vereinbarten Termin zahlt der Käufer aber den Kaufpreis nicht. Was also tun?

Sofern im notariellen Kaufvertrag kein bestimmtes Datum zur Zahlung angegeben ist, solltest Du zunächst vorsichtshalber den Käufer selbst schriftlich zur Zahlung des Kaufpreises unter Fristsetzung einer angemessenen Zahlungsfrist auffordern. Zahlt der Käufer dann immer noch nicht, solltest Du einen Anwalt beauftragen, um Deine Zahlungsansprüche gegenüber dem Käufer durchzustzen.

Eines gerichtlichen Verfahrens zur Erlangung eines Titels bedarf es hier im Regelfall nicht, da üblicherweise in den notariellen Kaufverträgen sich der Käufer bereits der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Dies ist hier eine übliche Klausel. Insoweit stellt bereits der notarielle Kaufvertrag einen entsprechenden Titel dar, mit dem man Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (wie z.B. die Kontopfändung etc.) einleiten kann.

Kunde zahlt nicht. Rechtsanwalt Inkasso Frechen

Rechtsanwalt inkasso Frechen – Kunde zahlt seine Rechnungen nicht.

Rechtsanwalt Inkasso Frechen | Kunde zahlt nicht | Inkasso | Forderungseinzug | Forderungsmanagement | Rechnung | Mahnung | Mahnbescheid | Vollstreckungsbescheid

 

Dein Kunde zahlt seine Rechnung nicht. Was also tun?

Leider gibt es in jeder Branche Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle durch die Kunden, d.h. diese zahlen Ihre Rechnungen nicht oder erst verspätet. Das ist für die betroffenen Gläubiger nicht nur ärgerlich, sondern kann Dir als Unternehmer, als Handwerker und/oder Vermieter die finanzielle Liquidität nehmen. Im Falle von zu hohen bzw. zu langen Zahlungsausfällen kann Dich das darüber hinaus durchaus selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Schließlich hast Du selbst Rechnungen und vielleicht auch angestellte Mitarbeiter zu bezahlen. Was solltest Du also tun, wenn Deine eigenen Kunde Dich hängen lassen und nicht bezahlen?

 

Mahnwesen und konsequentes Inkasso mit entsprechendem Forderungseinzug

Daher solltest Du mit Deiner Firma, als Unternehmer, als Handwerker, als Verkäufer und/oder als Vermieter ein effizientes sowie konsequentes Inkasso (Forderungsmanagement bzw. Forderungseinzug) betreiben. Hierzu gehört zunächst ein stringentes außergerichtliches Mahnwesen. Ein Mahnwesen mit mehr als 3 Mahnstufen ist dabei wohl wenig hilfreich. Dies führt allenfalls dazu, dass Deine säumigen Kunden / Mieter / Pächter / Auftraggeber (Schuldner) das Mahnwesen bis zur letzten Stufe ausreizen. Deinen säumigen Schuldnern sollten deshalb schon frühzeitig Grenzen gesetzt werden. Hält der säumige Schuldner diese Grenzen nicht ein, solltest Du Deine Forderungen konsequenterweise außergerichtlich anwaltlich als auch unter Umständen später gerichtlich durch einen Rechtsanwalt geltend machen. Nur so “lernt” Dein Kunde für die Zukunft. Ein effizientes Forderungsmanagement bzw. Inkasso sowie eine effizienter Forderungseinzug sind gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar.

 

Merke:

Kunden, die Deine Rechnungen nicht bezahlen, brauchst Du nicht. Von solchen Kunden solltest Du Dich auf lange Sicht trennen.

 

Dein eigenes mahnwesen

Zunächst solltest Du Deinen Kunden zeitnah Rechnungen für Deine erbrachten Leistungen mit Zahlungszielen und Hinweisen zum mögichen Eintritt des Verzuges nach 30 Kalendertagen stellen. Nach Ablauf des Zahlungszieles von beispielsweise 2 Wochen erfolgt Deine 1. Mahnung an den Kunden. In der Mahnung setzt Du bereits ein konkretes Datum als Frist. Die Frist sollte ebenfalls circa 2 Wochen betragen. Zahlt der Kunde immer noch nicht, so wird es Zeit für eine 2. Mahnung mit Fristsetzung.

 

Inkasso und Forderungseinzug durch Rechtsanwalt

Läßt der Kunde auch diese Frist verstreichen, wird es notwendig, konsequent weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Natürlich könntest Du an dieser Stelle über ein Inkassobüro nachdenken. Doch hat die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Beitreibung Deiner Forderungen zum Inkasso durch ein Inkassobüro zwei entscheidende Vorteile:

 

1. Rechtsanwaltskosten sind als Verzugsschaden erstattungsfähig.

Deine Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich als Verzugsschaden gegenüber Deinem säumigen Kunden erstattungsfähig. Dagegen werden in späteren gerichtlichen Verfahren häufig die Kosten eines Inkassobüros nicht vom Gericht als erstattungsfähiger Verzugsschaden zugesprochen. So verfahren beispielsweise das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln in stetiger Rechtsprechung bisher.

 

2. Gegenstandswert über 5.000,00 EUR, Landgerichte sind zuständig.

Ein weiterer Vorteil des Rechtsanwaltes besteht darin, dass Inkassodienste nicht vor den Landgerichten auftreten dürfen. Hier besteht Anwaltszwang. Landgerichte sind ab einem Streitwert / Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR sachlich zuständig. Ein solcher Betrag kann durchaus schnell erreicht und überschritten werden. Spätestens dann ist also die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unumgänglich. Wende Dich daher frühzeitig an einen Rechtsanwalt. So sparst Du Dir unnötige und kostspielige Umwege. Daneben hilft Dir ein Rechtsanwalt bereits, etwaige Fehler in Deinem eigenen Mahnwesen zu erkennen und zu optimieren.

 

Außenstände (offene Posten) durch Forderungseinzug und Inkasso vermeiden.

Hohe Außenstände sind eine Belastung für jeden, auch für Dich als Handwerker, Vermieter, Unternehmer, Freiberufler und/oder Selbstständiger. Laß es gar nicht erst zu solchen Außenstände bei Dir kommen. Andernfalls baue solche Außenstände konsequent und frühzeitig ab! Scheu Dich daher nicht, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und Dich beraten zu lassen.

Gerne bin Dir bei der Durchsetzung Deiner berechtigten Forderungen gegenüber Deinen Kunden etc. behilflich. Dies gilt im Übrigen für Forderungen aus verschiedenen Rechtsgebieten und selbstverständlich auch für den Forderungszeinzug und das Inkasso „kleinerer“ Forderungen“ mit niedrigen Streitwerten. „Kleinvieh macht schließlich auch Mist.“ Rufen einfach an:

 

Tel.: 02234 / 914 371
(Das Telefonat ist natürlich kostenlos.)
 

 

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