Gerichtlicher Mahnbescheid des AG Euskirchen

Was tun, wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid vom AG Euskirchen (Amtsgericht Euskirchen) oder einem anderen Gericht erhalten hat?

Mahnbescheid | gerichtlicher Mahnbescheid | Mahnbescheid vom Amtsgericht Euskirchen

Situation „gelber Umschlag“ im Briefkasten:

„Gefühlt“ kommt unangenehme Post immer am Wochenende oder kurz vor Feiertagen. So findest Du beispielsweise an einem Samstagmorgen in Deinem Briefkaseten einen „gelben“ Umschlag vor, der sich von Deiner übrigen Post abhebt. Der Brief stammt von z.B. vom Amtsgericht Euskirchen (Zentrale Mahnabteilung). Auf dem Briefumschlag ist von außen durch den Postzusteller das Datum des Einwurfs in Deinen Briefkasten vermerkt. Du öffnest den Brief und findest einen grauen ausklappbaren Mahnbescheid  nebst Hinweisen und ein Widerpruchsformular vom Gericht vor.

Gerichtlicher Mahnbescheid. Was ist das?

Du schuldest vielleicht einem Dritten (Gläubiger) Geld, oder dieser behauptet zumindest, von Dir noch Geld zu bekommen. Auf Antrag des Gläubigers erläßt das zuständige Amtsgericht im Wege des gerichtlichen Mahnverfahren einen entsprechenden Mahnbescheid. Im Bezirk des OLG Köln ist zentral das Amtsgericht Euskirchen für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens zuständig.

In dem Mahnbescheid macht der Gläubiger Geldforderungen aus einem beliebigen Rechtsverhälntnis gegen Dich geltend. Wichtig an dieser Stelle ist zu wissen, dass der Gläubiger diese Forderungen gegen Dich zunächst nur behauptet. Das erlassende Amstgericht hat die geltend gemachten Forderungen des Gläubigers bisher hingegen nicht auf ihre Berechtigung hin überprüft.

Auf der linken Seite findets Du Angaben, wer gegen Dich die Forderungen erhebt. Auf der rechten Seite sind die behaupteten Forderungen nebst etwaigen Nebenforderungen, Kosten und Zinsen etc. ganz konkret aufgeführt. Am Ende steht ein Gesamtbetrag, den Du an den Gläubiger zahlen sollst.

Was kann man tun bzw. sollte man nicht tun?

Stellt sich also nun die Frage, was man tun kann, was man vielleicht tun sollte bzw. was man nicht tun sollte. Hierbei musst Du grundsätzlich unterscheiden, ob der Mahnbescheid aus Deiner Sicht berechtigt, teilweise berechtigt oder gänzlich unberechtigt ist.

Mahnbescheid berechtigt:

Ist der Mahnbescheid auch aus Deiner Sicht tatsächlich in voller Höhe berechtigt, ist es wahrscheinlich am Sinnvollsten, den Gesamtbetrag an Deinen Gläubiger zeitnah zu bezahlen. Ansonsten wird der Gläubiger nach Ablauf Deiner Widerspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid beim Gericht beantragen. Hierdurch entstehen dann weitere Kosten, die der Gläubiger von Dir ersetzt verlangen kann. Im Falle einer berechtigten Forderung wird also nur teurer für Dich.

Mahnbscheid unberechtigt:

Ist der Mahnbescheid hingegen unberechtigt oder zumindest teilweise unberechtigt, solltest Du Widerspruch bzw. teilweisen Widerspruch gegen die geltend gemachten Forderungen einlegen. 

Widerspruch:

Allerdings solltest Du den Widerspruch /Teilwiderspruch unbedingt fristgemäß innerhalb von 2 Wochen ab Zugang bei Dir beim Amtsgericht einlegen. Der Postzusteller notiert nicht nur, wann er den „gelben“ Umschlag bei Dir in den Briefkasten eingeworfen hat, sondern teilt diese Datum auch dem Amtsgericht mit. Das Gericht weis damit ganz genau, wann Du den Mahnbescheid erhalten hast. Maßgebend ist für Deinen Widerspruch der Eingang beim Gericht, nicht wann Du den Widerspruch vielleicht abgeschickt hast. Achte also penibel auf Fristeinhaltung!

Nach Fristablauf ist ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid grundsätzlich nicht mehr möglich. Es wird wahrscheinlich ein Vollstreckungsbescheid folgen (hierzu später in einem anderen Blog-Beitrag mehr.).

Fazit:

Wenn Du einen gerichtlichen Mahnbescheid (z.B. vom AG Euskirchen) erhalten hast, ist den berühmten „Kopf in den Sand stecken“ die schlechsteste und wahrscheinlich teuerste Verhaltensweise. Vielmehr solltest Du an dieser Stelle richtig handeln, damit Du Dir Deine möglichen Einwände gegen die im Mahnbscheid geltend gemachten Forderungen nicht abschneidest und Deine Rechte wahrst.

Gerne helfe ich Dir dabei, entweder durch ein Beratungsgespräch zur ersten Einschätzung der im Mahnbscheid geltend gemachten Forderungen oder im Rahmen einer Vertretung zur aktiven Abwehr dieser Forderungen.

Ruf an!

Telefonische Rechtsberatung – Telefonpaket T30

 

Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Abmahnungen Rechtsanwalt Daniel Sebastian (Berlin)

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin versendet nach wie vor urheberrechtliche Abmahnungen wegen vermeintlichen Urheberrechtsvereltzungen an Musikwerken im Internet im Rahmen vom sogenannten Filesharing. Meist betrifft dies einzelne oder mehrere Lieder auf einem Musikalbum, einer Sampler-CD oder eventuell auch einem sogenannten Chart-Container.

Die Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sebastian werden beispielsweise für die Digirights Administration GmbH (Digirights GmbH) als Rechteinhaberin der entsprechenden Musiktitel ausgesprochen. 

Gefordert wird üblicherweise die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines stattlichen Geldbetrages innerhalb einer kurzen Frist.

Wenn auch Du betroffen bist, und einen solchen Brief von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten hast, schau Dir auch meinen ausführlicheren (älteren aber immer noch aktuellen) Beitrag unter: https://www.ra-schulte.net/rechtsanwalt-daniel-sebastian/ an!

Gerne helfe ich Dir in der Angelegenheit auch im Wege einer urheberrechtlichen Erstberatung zu einem Pauschalpreis.

Nach Buchung schickst Du mir das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Sebastian per Email zur Prüfung. Anschließend besprechen wir Deine Situation und Abmahnung ausgiebig telefonisch. Keine Hotline! Ich rufe Dich unter Deiner Nummer zum vereinbarten Termin an.

Erstberatung Urheberrecht – Abmahnung prüfen

 

Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Abmahnungen Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München versenden nach wie vor eine Vielzahl von urheberrechtlichen Abmahnungen für verschiedene Filmgesellschaften als Rechteinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsvereltzungen an Filmwerken im Internet im Rahmen vom sogenannten Filesharing.

Gefordert wird üblicherweise die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Betrages (z.B. 915,00 EUR).

Wenn auch Du betroffen bist und einen solchen Brief von den Anwälten Waldorf Frommer erhalten hast, schau Dir auch meinen ausführlicheren Beitrag unter: http://www.ra-schulte.net/waldorf-frommer-rechtsanwaelte/ an!

Gerne helfe ich Dir in der Angelegenheit auch zu einem Pauschalpreis. Ruf an!

 

Tel.: 02234 / 914 371

 

Kunde zahlt nicht. Rechtsanwalt Inkasso Frechen

Rechtsanwalt inkasso Frechen – Kunde zahlt seine Rechnungen nicht.

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Dein Kunde zahlt seine Rechnung nicht. Was also tun?

Leider gibt es in jeder Branche Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle durch die Kunden, d.h. diese zahlen Ihre Rechnungen nicht oder erst verspätet. Das ist für die betroffenen Gläubiger nicht nur ärgerlich, sondern kann Dir als Unternehmer, als Handwerker und/oder Vermieter die finanzielle Liquidität nehmen. Im Falle von zu hohen bzw. zu langen Zahlungsausfällen kann Dich das darüber hinaus durchaus selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Schließlich hast Du selbst Rechnungen und vielleicht auch angestellte Mitarbeiter zu bezahlen. Was solltest Du also tun, wenn Deine eigenen Kunde Dich hängen lassen und nicht bezahlen?

 

Mahnwesen und konsequentes Inkasso mit entsprechendem Forderungseinzug

Daher solltest Du mit Deiner Firma, als Unternehmer, als Handwerker, als Verkäufer und/oder als Vermieter ein effizientes sowie konsequentes Inkasso (Forderungsmanagement bzw. Forderungseinzug) betreiben. Hierzu gehört zunächst ein stringentes außergerichtliches Mahnwesen. Ein Mahnwesen mit mehr als 3 Mahnstufen ist dabei wohl wenig hilfreich. Dies führt allenfalls dazu, dass Deine säumigen Kunden / Mieter / Pächter / Auftraggeber (Schuldner) das Mahnwesen bis zur letzten Stufe ausreizen. Deinen säumigen Schuldnern sollten deshalb schon frühzeitig Grenzen gesetzt werden. Hält der säumige Schuldner diese Grenzen nicht ein, solltest Du Deine Forderungen konsequenterweise außergerichtlich anwaltlich als auch unter Umständen später gerichtlich durch einen Rechtsanwalt geltend machen. Nur so “lernt” Dein Kunde für die Zukunft. Ein effizientes Forderungsmanagement bzw. Inkasso sowie eine effizienter Forderungseinzug sind gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar.

 

Merke:

Kunden, die Deine Rechnungen nicht bezahlen, brauchst Du nicht. Von solchen Kunden solltest Du Dich auf lange Sicht trennen.

 

Dein eigenes mahnwesen

Zunächst solltest Du Deinen Kunden zeitnah Rechnungen für Deine erbrachten Leistungen mit Zahlungszielen und Hinweisen zum mögichen Eintritt des Verzuges nach 30 Kalendertagen stellen. Nach Ablauf des Zahlungszieles von beispielsweise 2 Wochen erfolgt Deine 1. Mahnung an den Kunden. In der Mahnung setzt Du bereits ein konkretes Datum als Frist. Die Frist sollte ebenfalls circa 2 Wochen betragen. Zahlt der Kunde immer noch nicht, so wird es Zeit für eine 2. Mahnung mit Fristsetzung.

 

Inkasso und Forderungseinzug durch Rechtsanwalt

Läßt der Kunde auch diese Frist verstreichen, wird es notwendig, konsequent weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Natürlich könntest Du an dieser Stelle über ein Inkassobüro nachdenken. Doch hat die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Beitreibung Deiner Forderungen zum Inkasso durch ein Inkassobüro zwei entscheidende Vorteile:

 

1. Rechtsanwaltskosten sind als Verzugsschaden erstattungsfähig.

Deine Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich als Verzugsschaden gegenüber Deinem säumigen Kunden erstattungsfähig. Dagegen werden in späteren gerichtlichen Verfahren häufig die Kosten eines Inkassobüros nicht vom Gericht als erstattungsfähiger Verzugsschaden zugesprochen. So verfahren beispielsweise das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln in stetiger Rechtsprechung bisher.

 

2. Gegenstandswert über 5.000,00 EUR, Landgerichte sind zuständig.

Ein weiterer Vorteil des Rechtsanwaltes besteht darin, dass Inkassodienste nicht vor den Landgerichten auftreten dürfen. Hier besteht Anwaltszwang. Landgerichte sind ab einem Streitwert / Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR sachlich zuständig. Ein solcher Betrag kann durchaus schnell erreicht und überschritten werden. Spätestens dann ist also die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unumgänglich. Wende Dich daher frühzeitig an einen Rechtsanwalt. So sparst Du Dir unnötige und kostspielige Umwege. Daneben hilft Dir ein Rechtsanwalt bereits, etwaige Fehler in Deinem eigenen Mahnwesen zu erkennen und zu optimieren.

 

Außenstände (offene Posten) durch Forderungseinzug und Inkasso vermeiden.

Hohe Außenstände sind eine Belastung für jeden, auch für Dich als Handwerker, Vermieter, Unternehmer, Freiberufler und/oder Selbstständiger. Laß es gar nicht erst zu solchen Außenstände bei Dir kommen. Andernfalls baue solche Außenstände konsequent und frühzeitig ab! Scheu Dich daher nicht, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und Dich beraten zu lassen.

Gerne bin Dir bei der Durchsetzung Deiner berechtigten Forderungen gegenüber Deinen Kunden etc. behilflich. Dies gilt im Übrigen für Forderungen aus verschiedenen Rechtsgebieten und selbstverständlich auch für den Forderungszeinzug und das Inkasso „kleinerer“ Forderungen“ mit niedrigen Streitwerten. „Kleinvieh macht schließlich auch Mist.“ Rufen einfach an:

 

Tel.: 02234 / 914 371
(Das Telefonat ist natürlich kostenlos.)
 

 

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