Branchenbuchfalle: Vorsicht vor Trickformularen & Trickanrufen.
Ich erlebe es immer wieder: Selbstständige und Unternehmer, die von raffinierten Anrufmaschen und Trickformularen überrumpelt werden. Diese unlauteren Methoden zielen darauf ab, dir und deinem Unternehmen Verträge für Dienstleistungen wie Branchenbucheinträge unterzujubeln, die Sie nie beabsichtigt haben zu buchen. Oftmals sind diese mit einer Rechnung oder einem Abo verbunden, das ungewollte Kosten verursacht.
Trickformulare: Die Masche erkennen.
Trickformulare tarnen sich häufig als harmlose Anfragen oder Angebote. Sie werden meist per Telefon oder E-Mail an Gewerbetreibende und StartUps herangetragen. Die Formulare sehen täuschend echt aus und suggerieren, dass es sich um eine notwendige Aktualisierung von Daten handelt. Doch Vorsicht: Hierbei handelt es sich oft um eine Falle!
Wie du dich wehrst.
Wenn du eine Rechnung für einen Branchenbucheintrag oder ein ähnliches Abo erhalten hast, das du nicht bewusst abgeschlossen hast, ist es wichtig, schnell zu handeln. Überprüfe das Kleingedruckte und suche nach Anzeichen für Trickformulare. Kontaktiere mich für eine umfassende Beratung, und um die beste Vorgehensweise zu ermitteln.
Gerne kannst du dir hierfür auch meinen Blogbeitrag anschauen, unter:
Vorsicht vor Branchenbücher, Branchenverzeichnisse etc.
Trickformulare: Meine Unterstützung für dich
Durch meine „Telefonische Rechtsberatung T30“ biete ich dir und deinem Unternehmen schnelle und effektive Hilfe. Gemeinsam können wir die Situation analysieren und eine Strategie entwickeln, um gegen diese unerwünschten Verträge vorzugehen. Buche einfach ein Beratungspaket auf meiner Website und lasse uns diese betrügerischen Praktiken bekämpfen.
Fazit
Lasse dich nicht von unerwünschten Werbeanrufen und Trickformularen täuschen. Sei hier wachsam und handele entschlossen, um dich und dein Unternehmen zu schützen. Mit der richtigen Beratung kannst du diese unangenehmen Überraschungen vermeiden und sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Dein Geschäft erfolgreich zu führen. Ich stehe dirzur Seite, um diese Herausforderungen zu meistern.\
Buche hierfür in meinen RechtShop einfach mein Beratungspaket
„Telefonische Rechtsberatung T30“,
um zu prüfen, ob dein konkreter Coachingvertrag wirksam ist oder nicht, ob du also zu Zahlungen verpflichtet bist oder sogar Gelder zurückverlangen kannst.
Weitere Rechtsberatungsprodukte findest du in meinen RechtShop (unter rechtshop.ra-schulte.net). Gerne kannst du auch meine anwaltliche Homepage unter www.ra-schulte.net besuchen.
Dein Anwalt für allgemeines Vertragsrecht und Hilfe bei Trickformularen etc.
Rechtsanwalt Bernhard Schulte