Post von Waldorf Frommer Rechtsanwälte bekommen?

Schreiben von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten?

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München sind dafür seit Langem bekannt, urheberrechtliche Verstöße im Internet für ihre Mandanten abzumahnen. Betroffen sind insbesondere u.a. Filmwerke (Filme und TV-Serien). Solche sollen von den Angeschriebenen im Wege des Filesharing über sogenannte Tauschbörsen (beispielsweise des Torrent-Netzwerkes) im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sein. 

Die Angeschriebenen werden im Namen der entsprechenden Mandanten von den Anwälten Waldorf Frommer zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten aufgefordert. Insgesamt wird oft ein Betrag von 915,00 EUR von den Betroffenen verlangt. 

Hierzu werden die Angeschriebenen innerhalb einer kurzen Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Innerhalb einer 2. Frist wird sodann die Begleichung des geforderten Gesamtbetrages verlangt. 

Was tun, wenn man so einen Brief von Waldorf Frommer erhalten hat?

Wenn auch Du einen solchen Brief von Waldorf Frommer erhalten hast, solltest Du:

  • zunächst Ruhe bewahren,
  • Dich vorerst nicht bei der Gegenseite melden,
  • Nichts einfach so ungeprüft unterschrieben an die Kanzlei Waldorf Frommer zurücksenden,
  • anwaltlichen Rat einholen und 
  • erst dann mit Hilfe des Anwaltes gegenüber der Gegenseite reagieren.

Hier lauern nämlich einige Fallstricke und Fehler, die man umgehen bzw. vermeiden kann. 

Solltes Du hierzu noch anwaltliche Hilfe benötigen, stehe ich Dir gerne im Wege einer außergeriAchtlichen Pauschale zur Seite.  Näheres hierzu findest Du in meinem RechtShop (rechtshop.ra-schulte.net) bzw. direkt unter dem folgenden Link: 

Waldorf Frommer Abmahnung prüfen & abwehren

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Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Abmahnungen Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München versenden nach wie vor eine Vielzahl von urheberrechtlichen Abmahnungen für verschiedene Filmgesellschaften als Rechteinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsvereltzungen an Filmwerken im Internet im Rahmen vom sogenannten Filesharing.

Gefordert wird üblicherweise die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Betrages (z.B. 915,00 EUR).

Wenn auch Du betroffen bist und einen solchen Brief von den Anwälten Waldorf Frommer erhalten hast, schau Dir auch meinen ausführlicheren Beitrag unter: http://www.ra-schulte.net/waldorf-frommer-rechtsanwaelte/ an!

Gerne helfe ich Dir in der Angelegenheit auch zu einem Pauschalpreis. Ruf an!

 

Tel.: 02234 / 914 371