Die CopeCart GmbH aus Berlin versendet Rechnungen und Mahnungen für vermeintlich abgeschlossene Coachingverträge bzw. Mentoringverträge verschiedener Coaches. Hierüber hatte ich bereits in früheren Beiträgen hier als auch unter meiner Hauptseite www.ra-schulte.net berichtet.
Nun ist wieder ein wenig Zeit vergangen. Zwischenzeitlich scheinen nun auch die Medien verstärkt auf das „Geschäftsmodell“ Coaching bzw. Mentoring aufmerksam geworden zu sein. Jedenfalls haben auch mich Journalisten hierzu konktaktiert. So hat sich beispielsweise das ZDF Magazin Royale mit dem Thema von Coaching Verträgen im Zusammenhang mit der CopeCart GmbH gewidmet.
Interessanter – und wie ich finde amüsanter – Beitrag des „ZDF Magazin Royale“ unter youtube:
Weitere Informationen zu Coachings und der CopeCart GmbH:
Wenn Du weitere Informationen zu meinen Erfahrungen mit Coaching Verträgen bzw. Mentoring Verträgen möchtest, sind vielleicht meine bisherigen Beiträge zu Coachings interessant für Dich:
CopeCart Erfahrungen – Hilfe gibt’s z.B. in Form von einer Beratung über meinen RechtShop:
Falls Du selbst Probleme mit der CopeCart GmbH hast und Hilfe brauchtst, kannst Du gerne mein dazugehöriges Beratungsprodukt in meinem RechtShop zum fairen Pauschalpreis buchen. ABER keine Angst! Ich dränge Dich hier zu nichts.
Die CopeCart GmbH verschickt derzeit Rechnungen für Entgelte aus abgeschlossenen Coaching Verträgen. Hintergrund ist, dass die Angeschriebenen Rechnungsempfänger einen sogenannten Coachingvertrag beispielsweise zum Aufbau des eigenen Online Business (Online Geschäfts) abgeschlossen haben sollen.
Was genau ein Coaching Vertrag bedeutet, erläutere ich in meinem Blogbeitrag unter meiner Website „www.ra-schulte.net“ näher. Schau Dir hierzu einfach den folgenden Link an:
Diese Auflistung ist nicht abschließend und mit keiner Wertung verbunden, insbesondere nicht über die Seriosität der jeweiligen Coaching Anbieter und des jeweiligen Coachingvertrages.
Rechnungshöhe liegt oft im 4-stelligen Bereich
Durch die CopeCart werden oft 4-stellige Beträge für den abgeschlossenen Coaching Vertrag berechnet, z.B. können die Rechnungsbeträge zwischen ca. 2.000,00 EUR und 8.000,00 EUR liegen. Doch sind mir hier ebenfalls Beträge von bis zu 50.000,00 EUR (z.B. Geschäftsführer Coachingvertrag) und sogar bis zu 119.000,00 EUR bekannt.
Seriöse und weniger seriöse Anbieter von Coachings.
Das sind durchaus „stattliche“ Beträge für einen Coaching Vertrag. Natürlich gibt es auch in diesem Bereich seriösere und weniger seriöse Anbieter von Coachings.
Bei den weniger seriösen Coaching Anbietern sticht meiner Meinung nach insbesondere die Art, wie es zu einem Coaching Vertragsschluss kommt, ins Auge. Hier wird nach meinem Dafürhalten oft mit der Angst, mit einem – auch zeitlichen – Druck und sehr hohen Erfolgschancen (der Gier) der Betroffenen gespielt. Daneben kann man sich durchaus ebenfalls über die Qualität sowie Quantität der angebotenen Inhalte im Verhältnis zum doch sehr hohen Preis streiten.
Inkasso durch die Diagonal Inkasso GmbH (aus Buchholz)
Sofern die Betroffenen die Rechnungen der CopeCart für den Coachingvertrag nicht oder nur teilweise beglichen haben, versendet die Diagonal Inkasso GmbH (Bremer Str. 11, 21244 Buchholz i.d.N.) Mahnungen an die Betroffenen wegen der offenen Beträge. Neben dem behaupteten offenen Gesamtbetrag aus der Online Ticketbestellung bei der CopeCart macht die Diagonal Inkasso GmbH bereits Verzugszinsen und Inkassokosten als Verzugsschaden geltend. Der behauptete Zahlungsrückstand wird dann unter Fristsetzung vom Betroffenen eingefordert.
Rechnung der CopeCart erhalten? Was nun? Kann man sich von dem Coachingvertrag wieder lösen?
Wenn auch Du eine solche Rechnung, Mahnung oder Zahlungserinnerung durch die CopeCart GmbH aufgrund eines Coaching Vertrages erhalten hast, hängt es meiner Ansicht nach sehr vom konkreten Einzelfall ab, ob und unter welchen Umständen man sich von diesem Vertrag wieder lösen kann, den Vertrag also vorzeitig beenden kann.
Die CopeCart GmbH beruft sich hier in der Regel darauf, dass z.B. ein Widerruf des Betroffenen nicht möglich sei, da dieser durch anklicken einer entsprechenden CheckBox auf sein Widerrufsrecht verzichtet habe. Selbst wenn dem so sei, liegt möglicherweise dennoch kein wirksamer Verzicht auf das Widerrufsrecht vor.
Hilfe direkt von mir als Rechtsanwalt zum Pauschalpreis.
Ob und eventuell wie ein Loslösen von dem Coaching Vertrag in Deinem konkreten Fall geht, erkläre ich Dir gerne im Rahmen einer kostenpflichtigen Rechtsberatung zum fairen Pauschalpreis. Der Pauschalpreis orientiert sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Coronavirus und Reiserecht. Alles rund um das Coronavirus (Corona bzw. COVID-19) ist derzeit in aller Munde. Im Hinblick auf bevorstehende bzw. bereits angetretende Reisen oder Flügen etc. stellen sich einige Fragen.
Kann ich wegen dem Coronavirus kostenlos meine Reise stornieren?
Diese Frage werden sich wohl derzeit viele Leute stellen, die in den Osterferien oder in den kommenden Sommerferien bereits eine Reise gebucht haben.
Wegen Coronavirus kostenlos Reise stornieren?
Die Frage, ob man wegen dem Coronavirus seine Reise kostenlos stornieren kann, ist gar nicht so einfach zu beantworten. Auch nicht unter den Juristen.
Es kommt ganz darauf an, ob man eine individuell zusammengestellte Reise (Individualreise) oder eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht hat. In letzterem Fall sind die Chancen wahrscheinlich besser, eine kostenlose Stornierung durchzuführen, als bei einer Individualreise.
Ob eine kostenlose Stornierung in Deinem konkreten Fall möglich ist und wie die Chancen und Risiken stehen, können wir gerne in einem telefonischen Beratungsgespräch klären.
Telefonische Rechtsberatung ohne Infektionsgefahr (Coronavirus)
Ein Termin hierfür vor Ort in meiner Kanzlei ist nicht notwendig, so dass auch die Infektionsgefahr bezüglich des Coronavirus für diese Art der Rechtsberatung minimal, nämlich gleich Null, ist.
Erhalte so schnell, einfach und ohne Ansteckungsrisiko Einschätzungen und Antworten auf Deine rechtlichen Frage zur Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung von Reisen und Flügen.
Schreiben von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten?
Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München sind dafür seit Langem bekannt, urheberrechtliche Verstöße im Internet für ihre Mandanten abzumahnen. Betroffen sind insbesondere u.a. Filmwerke (Filme und TV-Serien). Solche sollen von den Angeschriebenen im Wege des Filesharing über sogenannte Tauschbörsen (beispielsweise des Torrent-Netzwerkes) im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Die Angeschriebenen werden im Namen der entsprechenden Mandanten von den Anwälten Waldorf Frommer zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten aufgefordert. Insgesamt wird oft ein Betrag von 915,00 EUR von den Betroffenen verlangt.
Hierzu werden die Angeschriebenen innerhalb einer kurzen Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Innerhalb einer 2. Frist wird sodann die Begleichung des geforderten Gesamtbetrages verlangt.
Was tun, wenn man so einen Brief von Waldorf Frommer erhalten hat?
Wenn auch Du einen solchen Brief von Waldorf Frommer erhalten hast, solltest Du:
zunächst Ruhe bewahren,
Dich vorerst nicht bei der Gegenseite melden,
Nichts einfach so ungeprüft unterschrieben an die Kanzlei Waldorf Frommer zurücksenden,
anwaltlichen Rat einholen und
erst dann mit Hilfe des Anwaltes gegenüber der Gegenseite reagieren.
Hier lauern nämlich einige Fallstricke und Fehler, die man umgehen bzw. vermeiden kann.
Solltes Du hierzu noch anwaltliche Hilfe benötigen, stehe ich Dir gerne im Wege einer außergeriAchtlichen Pauschale zur Seite. Näheres hierzu findest Du in meinem RechtShop (rechtshop.ra-schulte.net) bzw. direkt unter dem folgenden Link:
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