Rechtsanwaltskosten

Rechtsanwaltskosten

Hier erfährst Du, welche Rechtsanwaltskosten bei mir entstehen werden, d.h. was Dich meine anwaltliche Dienstleistung kosten wird. Generell musst Du bei mir hier zwischen einem zivilrechtlichen Mandat und einem strafrechtlichen Mandat unterscheiden. Zivilrechtlich stehen Dir generell 3 Optionen zur Auswahl (vgl. I. Nr. 1-3). Dagegen werde ich in Strafsachen für Dich nur auf Basis einer Vergütungsvereinbarung tätig (vgl. II.).

 

I. Meine Rechtsanwaltkosten in Zivilsachen

1.  kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Ohne spezielle Vereinbarungen rechne ich jeden einzelnen Fall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das sind in Deutschland die gesetzlichen Mindestgebühren für Anwälte. Je nach Tätigkeitsumfang und Streitwert (Gegenstandswert) fallen bestimmte nach dem Gesetz definierte Gebühren bei mir an. Diese Abrechnungsweise ist der Regelfall zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Näheres über das RVG erfährst hier. Den Gesetzestext findest Du z.B. hier.

Solltest Du rechtsschutzversichert sein, erstattet Dir Deine Rechtsschutzversicherung Anwaltsgebühren nur in Höhe nach dem RVG abzüglich eines zwischen Dir und der Versicherung vereinbarten Selbstbehaltes.

2. Vereinbarungen von Pauschalpreisen

Wenn es Dir lieber ist, können wir auch individuelle Pauschalpreise für Deinen Fall vereinbaren. Gerade im außergerichtlichen Bereich kann das sinnvoll sein.

3. Rahmenverträge für Unternehmer

Darüber hinaus können wir gerne individuelle Rahmenverträge für eine Abrechnung vereinbaren. Diese sollten zu Dir passen. Denkverbote gibt es daher grundsätzlich hier nicht. Allerdings sollte alles seriös und legal bleiben.

Hier kommen speziell Stundensatzvereinbarungen für die Vertretung sowie monatliche Beratungspauschalen für die reine Beratung in Betracht.

a. Vereinbarung nach Stundensatz

Gerne können wir eine individuelle Stundensatzvereinbarung treffen. Diese beinhaltet die Beratung und die Vertetung in einem bestimmten Fall. Es wird nach angefallener Zeit abgerechnet.

b. Beratungs Flatrate

Dir bzw. Deinem Unternehmen könnte ich jeden Monat für sämtliche Deiner rechtliche Fragestellungen ohne Zeitbegrenzung mit Rat zur Verfügung stehen. Darin beinhaltet könnten z.B. Fragestellungen aus den folgenden Bereichen sein:

 

  • Arbeitsrecht
  • B2B: Käufer-Lieferantenbeziehungen
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Inkasso und Forderungseinzug
  • Internetrecht
  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Hilfe bei Bußgeldbescheiden)
  • Vertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Zivilrecht und mehr.

 

Wenn ich für Dich oder Dein Unternehmen darüber hinaus nach außen hin gegenüber Dritten vertreten soll, würde das für den jeweiligen Einzelfall extra nach dem RVG abgerechent.

Die Kosten für die Beratungs Flatrate würden sich pauschal auf 949,00 EUR brutto (inklusive 19% MwSt. = 797,48 EUR netto) belaufen.

Als Laufzeit der Beratungs Flatrate wären zunächst 6 Monate mit automatischer Verlängerungsmöglichkeit denkbar. Danach wäre die Beratungs Flatrate jederzeit mit einer Frist 3 Monat zum Monatsende kündbar.

c. kleines Beratungsangebot

Alternativ könnte ich Dir bzw. Deinem Unternehmen jeden Monat für sämtliche Deiner rechtlichen Fragestellungen bis zu 1 Stunde mit mündlichem Rat zur Verfügung stehen. Die Kosten hierfür würden sich dann pauschal auf einen Betrag von 178,50 EUR brutto (inklusive 19% MwSt. = 150,00 EUR netto) monatlich belaufen. Die Konditionen sind ansonsten wie oben beim umfassenden Beratungsangebot.

 

II. Meine Rechtsanwaltskosten in Strafsachen (Strafverteidiger)

Wenn Du hingegen strafrechtliche Probleme hast und mich beauftragen möchtest, gerne. Allerdings berate und vertrete ich Dich hier nicht auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, sondern nur auf Basis einer Vergütungsvereinbarung.

 

III. Deine Entscheidung zur Gestaltung der Rechtsanwaltskosten

Welche zivilrechtliche Option für Dich am Besten ist, entscheidest Du selbst. Im Falle von Einzelaufträgen oder Vertretungen in konkreten Einzelfällen kommen sicherliche eher Abrechnungen nach dem RVG oder nach Pauschalpreisen für Dich in Betracht.

Falls Du hingegen regelmäßiger rechtlichen Beistand brauchst, machen eine Stundensatzvereinbarungen, die Beratungs Flatrate und/oder ein das kleine Beratungsangebot für Dich eventuell ebenfalls Sinn.

In strafrechtlichen Angelegenheiten werde ich für Dich auf Basis einer Vergütungsvereinbarung tätig.

Gerne helfe ich Dir bei Deiner Entscheidung. Rufe einfach an!

Telefon: 02234 / 914 371