Immobilienkaufvertrag prüfen lassen

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen.  Immobilienkaufvertrag vor kauf bzw. verkauf prüfen lassen.

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen / Notarvertrag prüfen lassen: Lasse den notariellen Kaufvertrag prüfen! Durch einen Anwalt. Schnell und einfach! 

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen:

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen / Notarvertrag prüfen lassen: Du möchtest Dir eine neue Immobilie wie z.B. eine Eigentumswohnung, ein Hausgrundstück, ein Haus und/oder ein Grundstück mit oder ohne „Hilfe“ eines Immobilienmaklers kaufen? Oder möchtest Du eine solche Immobilie an einen Dritten verkaufen? Eine entsprechende Immobilie bzw. einen entsprechenden Käufer für Deine Immobilie hast Du auch schon mit oder ohne Hilfe eines Maklers gefunden?

Dann steht als Nächstes der Termin beim Notar zur Beurkundung des Immobilienkaufvertrages an. Vielleicht steht der Notartermin aber in Deinem Falle schon fest, und der Notar hat Dir bereits einen Entwurf für einen solchen notariellen Kaufvertrag zukommen lassen, damit Du Dir den Kaufvertrag anschauen kannst. 

 

Es stellt sich nun die Frage für Dich:

WAS NUN? WAS BEDEUTET DAS JURISTENDEUTSCH KONKRET HIER FÜR DICH?

 

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Notariellen Kaufvertrag prüfen lassen.

Dann lass den notariellen Kaufvertrag durch einen Rechtsanwalt überprüfen.

So hast Du vorab eine rechtliche Einschätzung dazu, ob der notarielle Kaufvertrag zur gewünschten Immobilie ausgewogen und fair oder eher sehr einseitig zu Gunsten der anderen Vertragspartei formuliert ist. Gleichzeitig erhältst Du Hinweise für Deine eigene Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer bzw. dem Käufer.

 

Kauf einer Eigentumswohnung und Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Für den Fall, dass Deine Wunschimmobilie eine Eigentumswohnung ist, sind noch einige Dinge mit Bezug auf Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)  zu beachten. Mit dem Kauf der Immobilie bzw. mit der Umschreibung auf Dich als Eigentümer im Grundbuch trittst Du automatisch in die WEG ein. Daher solltest Du darüber hinaus noch folgende Dinge beachte, nämlich:

 

  • möglichst sämtliche Protokolle der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vor dem Kauf der Eigentumswohnung einsehen, zumindest jedoch die Protokolle der letzten 3-5 Jahre;
  • das Gleiche gilt für die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier solltest Du ebenfalls sämtliche Beschlüsse der WEG für diese Zeit einsehen. Lass Dir also hier die entsprechende und vollständige Beschlusssammlung zeigen;
  • nicht alle Belastungen der Immobilie stehen im Grundbuch. Daher solltest Du ebenfalls einen Blick in das öffentliche Baulastenverzeichnis bei der für die Immobilie zuständigen Gemeinde werfen. So erfährst Du bei der Gemeinde, ob Baulasten für die Immobilie eingetragen sind. Der Notar schaut hier nicht rein. Also „sicher ist sicher“.

 

Angebot „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“

Melde dich einfach! Gerne prüfe ich den Immobilienkaufvertrag zur gewünschten Eigentumswohnung, des Hauses bzw. des Hausgrundstücks und/oder des Grundstücks für Dich. So bekommst Du nicht nur eine rechtliche Einschätzung, ob die verwendeten Klauseln und Formulierungen üblich sind. Sondern Du erfährst daneben auch, ob es nicht für Dich günstigere Formulierungen gibt. Solche könntest Du dann gegenüber dem Vertragspartner vorschlagen und in den Vertrag hinein verhandeln.

Weiter gebe ich Dir darüber hinaus sonstige praktische Hinweise und Tipps, damit Du im Notartermin besser vorbereitet bist. 

 

Angebot „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“

Ein Termin in der Kanzlei zur Erörterung des Immobilienkaufvertrages ist nicht zwingend nötig, auf Wunsch aber selbstverständlich möglich. Die Besprechung des notariellen Kaufvertrages erfolgt gerne telefonisch nach Terminvereinbarung hierzu. Das Angebot umfasst die Prüfung des Immobilienkaufvertrages (bis ca. 15 Seiten) sowie die anschließende telefonische Besprechung des Immobilienkaufvertrages.

 

Angebotspreis „Immobilienkaufvertrag prüfen“

Die Kosten für dieses Angebot „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“ belaufen sich per Vorkasse (z.B. PayPal* und/oder Überweisung) auf 249,00 EUR brutto (inkl. 19% MwSt.). Eine anschließende Rechnung erhältst Du natürlich auch für Deine Unterlagen. 

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen

Für einen Notarvertrag von mehr als 15 mit bis zu ca. 25 Seiten gilt folgendes Angebot von mir:

Notarvertrag prüfen lassen – Notariellen Kaufvertrag prüfen

Falls Du einen noch umfangreicheren Immobilienkaufvertrag hast, können wir gerne eine individuelle und angemessene Pauschale hierfür vereinbaren. Hierzu meldest Du Dich am Besten einfach bei mir telefonisch. 

 

Bei wenigen gezielten Fragen die telefonische Rechtsberatung nutzen.

Solltest Du lediglich einige wenige gezielte Fragen zu Deinem Immobilienkaufvertrag mit seinen Klauseln haben, können diese gerne auch in einem Telefonat erörtert werden. Hier bieten sich beispielsweise meine verschiedenen Pakete zur telefonischen Rechtsberatung an:

 

 

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Immobilienkaufvertrag – Käufer zahlt den Kaufpreis nicht

Immobilienkaufvertrag – Was tun, wenn der Käufer nicht zahlt?

Notarieller Kaufvertrag | Immobilie | Wohnung | Haus | Käufer zahlt nicht.

Du hast vielleicht geerbt und unter dem Nachlass befindet sich z.B. ein Haus oder eine Wohnung. Diese brauchst Du selbst nicht und verkaufst Sie daher. Ein Käufer ist gefunden und Ihr seid auch schon beim Notar gewesen. Dort habt Ihr bereits einen notariellen Kaufvertrag über diese Immobilie zu einem bestimmten Kaufpreis abgeschlossen. Zum vereinbarten Termin zahlt der Käufer aber den Kaufpreis nicht. Was also tun?

Sofern im notariellen Kaufvertrag kein bestimmtes Datum zur Zahlung angegeben ist, solltest Du zunächst vorsichtshalber den Käufer selbst schriftlich zur Zahlung des Kaufpreises unter Fristsetzung einer angemessenen Zahlungsfrist auffordern. Zahlt der Käufer dann immer noch nicht, solltest Du einen Anwalt beauftragen, um Deine Zahlungsansprüche gegenüber dem Käufer durchzustzen.

Eines gerichtlichen Verfahrens zur Erlangung eines Titels bedarf es hier im Regelfall nicht, da üblicherweise in den notariellen Kaufverträgen sich der Käufer bereits der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Dies ist hier eine übliche Klausel. Insoweit stellt bereits der notarielle Kaufvertrag einen entsprechenden Titel dar, mit dem man Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (wie z.B. die Kontopfändung etc.) einleiten kann.